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Beitragserhöhungen richtig vorbereiten und sicher umsetzen!

Grundsätzlich können die Vereinsbeiträge an die allgemeine Teuerungsrate angepasst werden. Allerdings scheitern geplante Beitragserhöhungen häufig daran, dass die Satzung des Vereins keine entsprechenden Regelungen enthält, das falsche Organ über die Beitragsfestsetzung entscheidet oder formale Fehler begangen werden, die die Beitragserhöhung nicht rechtskräftig werden lassen.

Grundlage ist zunächst das BGB. Dort ist zum Thema Beitragswesen lediglich geregelt, dass die Satzung des Vereins regeln muss, ob und welche Beiträge in einem Verein erhoben werden (§ 58 Nr. 2 BGB). Weitere Regelungen, vor allem zur Frage der Beitragserhöhung, sind im Vereinsrecht nicht zu finden.

Da im Vereinsrecht i. d. R. der "Grundsatz des Vorrangs der Satzung" gilt, muss als Nächstes auf die Regelungen in der Satzung zurückgegriffen werden. D. h., es muss überprüft werden, welche Regelungen die Vereinssatzung zum Thema Beitragswesen enthält. Am besten stellt man diese zusammen – und wenn die Vereinssatzung richtig erarbeitet wurde, dann lassen sich alle wichtigen Fragen auch aus der Satzung heraus beantworten.

Viele Vereine haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, neben (!) der Satzung eine Beitragsordnung (oder Finanzordnung etc.) zu erlassen. Dort sind Details zu finden, die die Regelungen der Satzung zum Beitragswesen ergänzen.

Grundsatz: Maßgebend ist die Vereinssatzung!!

Gibt es dort spezielle Regelungen, wer über eine Beitragserhöhung zu entscheiden hat? Wenn es in der Satzung keine Anhaltspunkte gibt, ist auf das Gesetz zurückzugreifen. Dort ist unter § 32 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelt, dass für alle Angelegenheiten des Vereins die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeizuführen ist.

Bzgl. der erforderlichen Mehrheit ist ebenfalls die Satzung maßgebend. In der Regel sind dazu keine Aussagen zu finden, so dass die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder zählt. Die Stimmenthaltungen und die ungültigen Stimmen zählen nicht.

In der Regel entscheidet die Mitgliederversammlung über die Erhöhung der Beiträge. Dazu ist es erforderlich, dass dieser Tagesordnungspunkt bei der Einberufung der Mitgliederversammlung ordnungsgemäß angekündigt wird. Ist dies nicht der Fall, kann die Versammlung keinen wirksamen Beschluss fassen. Dies sollte vom Vorstand - der in der Regel den Antrag auf Erhöhung der Beiträge einbringen wird - genau beachtet werden, da sonst der Haushaltsplan für das Folgejahr unter Umständen nicht mehr aufgeht, wenn die erhöhten Beiträge auf der Einnahmenseite bereits eingeplant sind.

Eine der entscheidenden Fragen ist, wie die Höhe der Beiträge gestaltet werden soll. Diese Frage hat zwei Seiten, nämlich zum einen, was den Mitgliedern zugemutet werden kann, zum anderen, was unbedingt durchgesetzt werden soll.

Wichtiger ist nämlich der Punkt, was aus rechtlicher Sicht als Beitragserhöhung vertreten werden kann. Es stellt sich also die Frage der Wesentlichkeits- und Zumutbarkeitsgrenze. Zumutbar ist jedenfalls eine inflationsbedingte Beitragserhöhung. Überschaubar ist z. B. auch eine Beitragserhöhung für einen in der Satzung vorgesehenen, jedoch bisher noch nicht verfolgten Teilzweck des Vereins oder für die Renovierung des Vereinsheims.

Wie oft können Beiträge erhöht werden? Diese Frage stellt sich sehr oft, kann aber so pauschal für alle Vereine nicht beantwortet werden. Es kommt entscheidend auf das Beitragsniveau im Verein an bzw. wie sich die laufenden Kosten und die gesamte Finanzlage im Verein entwickelt. Allerdings dürfte eine Erhöhung alle zwei Jahre sinnvoll sein, um die laufende Teuerungsrate aufzufangen.

Je nach Satzungsregelung oder Regelung in der Beitragsordnung muss der Beschluss über die Erhöhung der Beiträge gegenüber den Mitgliedern bekannt gemacht werden, damit er wirksam ist und vollzogen werden kann. Unabhängig von der rechtlichen Regelung im Verein muss je nach Beitragsverfahren durch den Vorstand dafür gesorgt werden, dass die Mitglieder informiert sind. So sollten diese beispielsweise nicht durch einen veränderten Beitragseinzug überrascht werden, sodass beim Verein Beschwerden eingehen, die wiederum einen erheblichen Arbeitsaufwand verursachen.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/vereinsbeitraege-managen/beitragserhoehungen-richtig-vorbereiten-und-sicher-umsetzen)

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