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Blitzeis und ehrenamtlicher Einsatz für den Verein

Was gilt bei ehrenamtlichem Einsatz und einem durch die Wetterbedingungen eingetretenen persönlichen Unfall?

Soweit man als Vorstand und als für seinen Verein engagiertes Mitglied bei Schnee und Glatteis stürzt/verunglückt, übernimmt zunächst einmal die Krankenkasse die notwendigen persönlichen ärztlichen Behandlungskosten. War man auf dem Weg zu einer Vereinsveranstaltung, etwa auch hin oder zurück vom Vereinsheim, und hat z. B. einen Sturz mit Verletzungen erlitten, kann sofort auch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft als „Kostenträger“ in Betracht kommen. Gerade dann, wenn der gemeinnützige Verein für bestimmte Personenkreise, sei es den Vorstand insgesamt oder nur für einzelne Vorstandsmitglieder, aber auch für Mitglieder/Beauftragte, die zwar nicht zum Vorstand gehören nach der Satzung, aber denen bestimmte Aufgabenstellungen, etwa als Abteilungsleiter etc. übertragen sind, eine freiwillige Unfallversicherung und notwendige Meldung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft vorgenommen hat. Für diesen Fall kommt das ganze Leistungssegment der gesetzlichen Berufsgenossenschaft zum Tragen, also vergleichbar wie bei einem Arbeitnehmer, z. B. auch die nicht zu unterschätzenden Reha-Kosten, gerade bei erlittenen schwereren Verletzungen.

Voraussetzung: Die betreffenden Personen sind im Wege der freiwilligen Versicherung über ihren Verein bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gemeldet bzw. je nach Verbandslösung ggf. auch bei dem zuständigen Verband, soweit dieser die Meldung übernimmt.

Zusätzlich können natürlich auch sonstige Vereins-Unfallversicherungen und private Unfallversicherungen Leistungen gewähren, je nach individuellen Versicherungsbedingungen, natürlich auch leider etwas abhängig von der Schwere der Verletzungen etc.

In einigen Bundesländern besteht zudem auch noch eine ergänzende Absicherung über eine staatliche Ehrenamts-Versicherung. Dies jedoch meist mit einem beschränkten Leistungsumfang und dann nur als Sekundärabsicherung.

Auch bei Verbandsanschluss bestehen teilweise zusätzliche Unfall-Gruppenversicherungen, z. B. im Sport- oder Musikbereich.

Grundsätzlich: Eingetretene Unfälle bei ehrenamtlicher Betätigung sofort zeitnah melden!

Unabhängig, ob man für den Verein/Verband im ehrenamtlichen Auftrag unterwegs ist: Vor allem bei selbst verschuldeten Unfällen, bedingt durch Witterungsverhältnisse, zahlt die eigene Kfz-Haftpflicht verursachte Fremdschäden. Bei leicht fahrlässig verursachten Eigenunfällen ggf. ergänzend die Voll- oder Teilkasko für Fahrzeugeigenschäden, je nach Absicherung. Wobei übrigens auch weitere, vom Fahrer mitgenommene Fahrzeuginsassen bei leicht fahrlässiger Schadensherbeiführung mit abgesichert wären, wenn ein den Unfall auslösender Fahrfehler vorliegt.

Bei Verbandanschluss beraten ergänzend auch die angeschlossenen Verbands- Versicherungsbüros über gebotene weitere Absicherungsmöglichkeiten (wie z. B. die Kfz-Zusatzversicherung).

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/haftung-versicherung/blitzeis-und-ehrenamtlicher-einsatz-fuer-den-verein)

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