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Die wichtigsten Versicherungen für Vereine

Welche Schäden werden von Haftpflichtversicherungen reguliert?

Haftpflichtversicherungen regulieren Schäden, die einem Dritten durch Verschulden des Versicherungsnehmers an Leib und Leben, sowie an Sachen entstehen. Grundlage ist hier § 823 BGB, der die Verschuldenshaftung regelt. Kosten in Folge von vorsätzlichen Taten werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Welche Schäden werden von Unfallversicherungen reguliert?

Unfallversicherungen leisten Zahlungen nach einem Unfall. Es gibt verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten, z. B.: 

  • Es wird eine Invaliditätssumme vereinbart; die Versicherung leistet je nach Invaliditätsgrad prozentual zu dieser Summe.
  • Es werden Rentenzahlung nach einer mindestens 50%-igen Invalidität vereinbart.
  • Es wird Krankenhaustagegeld für die Tage des Krankenhausaufenthalts und damit einhergehend Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen zuhause vereinbart.
  • Eine vereinbarte Todesfallsumme sowie die Übernahme von Bergungskosten sind meistens Standardklauseln in Unfallversicherungsverträgen.
  • Die Übernahme von Kosten für kosmetische Operationen, die in Folge eines Unfalls notwendig sind, sind meistens ebenfalls Standardklauseln in Unfallversicherungsverträgen. Leistungen weltweit und rund um die Uhr.

Bei welchen Fällen übernimmt eine Rechtschutzversicherung Kosten des Vereins?

Bei Rechtschutzversicherungen sind die vereinbarten Leistungen genau zu prüfen. Kosten in Folge einer Steuerstraftat werden grundsätzlich nicht übernommen. Je nach Vertragsgestaltung werden ggf. auch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite übernommen.

Welche Schäden werden von Veranstaltungshaftpflichtversicherungen reguliert?

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die der Veranstalter während der Veranstaltung sowie den Vor- und Nacharbeiten an Gästen, Inventar, Gebäude etc. zu verschulden hat. Nicht übernommen werden Schäden, die durch Gäste entstehen (z. B. Vandalismus), wenn dem Veranstalter hier kein Verschulden nachzuweisen ist. Hier zahlt u. U. die Betriebshaftpflichtversicherung eines Sicherheitsunternehmens. Eigenschäden zahlt keine der genannten Haftpflichtversicherungen!

Wie weit der Versicherungsumfang der Veranstaltungshaftpflichtversicherung reicht (z. B. der Außenbereich eines angemieteten Bürgerhauses), ergibt sich einerseits aus dem geschlossenen Mietvertrag und/oder andererseits aus den Vertragsbedingungen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen sind für Vereine mit Grundbesitz unerlässlich und welche Schäden werden dann von welchen Versicherungen reguliert?

Vereine mit Grundbesitz sollten eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, sofern aus dem Grundbesitz selbst eine Gefahrenquelle hervorgeht. Bei Gebäuden ist diese Gefahrenquelle größer als bei Grundstücken. Gezahlt werden z. B. Schäden aus Versäumnissen der Räum- und Streupflicht oder Schäden, die aus Mängeln am Gebäude, bzw. des Grundstücks entstehen (Dachziegel fallen vom Dach, defekte Zäune, etc.).

Welche Schäden werden von Diensthaftpflichtversicherungen reguliert?

Diensthaftpflichtversicherungen leisten, weil Privathaftpflichtversicherungen in Ausübung des Dienstes nicht leisten (Ausschlussklausel). Die Leistungen sind meistens analog einer privaten Haftpflichtversicherung.

Welche Schäden werden von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen reguliert?

Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder aus einem Sachschaden noch aus einem körperlichen Schaden entstanden ist. Schäden, die eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung regulieren könnte, sind z. B.

  • Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von Spendengeldern,
  • Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen,
  • Fehler und Unachtsamkeiten bei der Materialbeschaffung,
  • Werbematerial wird vom Vorstand entworfen, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann,
  • Antragsfristen werden versäumt,
  • Arbeiten werden ohne Auftrag vergeben,
  • Sponsorengelder werden falsch eingesetzt,
  • In einem brauereigebundenen Veranstaltungsort werden selbst beschaffte Getränke verkauft; eine Konzessionsstrafe wird fällig,
  • Die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes werden nicht eingehalten, der Verein erhält einen Bußgeldbescheid.

Voraussetzung für eine Schadensregulierung seitens der Versicherungsgesellschaft ist der Nachweis der Schuld des Versicherungsnehmers sowie keine vorsätzlich begangene Tat.

Die hier dargestellten Grundsätze können nur allgemeine Aussagen sein,
die keinesfalls eine individuelle Beratung durch Ihren Versicherungsagenten
unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls ersetzen!!

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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