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Ende einer Jugendfahrt des Vereins

Ein Verein hatte eine Jugendgruppenreise organisiert. In den Teilnahmebedingungen war geregelt, dass Teilnehmer, die grob gegen die Regeln und Anweisungen der Betreuer verstoßen, auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden. Drei Teilnehmer der Gruppe traf dieses Schicksal und einer von ihnen klagte gegen den Verein auf Rückzahlung der anteiligen Teilnehmerkosten.

Das Gericht musste zunächst klären, was unter einem groben Verstoß gegen die Gruppenregeln zu verstehen ist. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass dies dann der Fall ist, wenn das Verhalten des Teilnehmers den Zweck der Reise gefährdet.

Da die Teilnehmer allesamt minderjährig waren, hatten die Betreuter die Aufsichtspflicht auszuüben. Da dies aber nicht gewährleistet werden konnte, war die weitere Durchführung der Reise gefährdet.

Die Betreuer hatten daher zu Recht nach Rücksprache mit der Vereinsführung den Reisevertrag mit den Minderjährigen fristlos gekündigt. Die Erziehungsberechtigten waren über die Umstände der Kündigung und vorzeitige Heimreise informiert worden.

Somit bestand kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Reisekosten.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/mitarbeit-ehrenamt/ende-einer-jugendfahrt-des-vereins)

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