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Ehrenamtspauschale

Ehrenamtspauschale

Seit 01.01.2007 ist es möglich, ehrenamtlich Tätigen, die sich nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation engagieren, eine pauschale Vergütung i. H. v. 720 € (bis 31.12.2013: 500 €) jährlich auszuzahlen. Für die Inanspruchnahme unerheblich, ob die Tätigkeit selbständig oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Soll die Zahlung an Vorstände erfolgen, muss dies eine Satzungsgrundlage entsprechend legitimieren. Die Nutzung des Freibetrags sollte durch eine (formlose) Bestätigung durch den Empfänger der Ehrenamtspauschale bestätigt werden.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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