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Fachbeiträge
Können Mitglieder Änderungen des Vereinsregisters verlangen?
Aufgrund einer besonderen Satzungsregelung hatte der Vorstand eines Vereins zulässig eine Satzungsänderung beschlossen, die das Amtsgericht auch richtigerweise in das Vereinsregister eingetragen hatte. Damit war die Satzungsänderung wirksam. Ein Mitglied wandte sich daraufhin an das Amtsgericht mit dem Ziel, diese Änderung im Vereinsregister rückgängig zu machen, da die Satzung verletzt worden sei.
Das Amtsgerichts Düsseldorf wies diesen Antrag zurück. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung.
Wird der Antrag eines Vereinsmitglieds, eine Satzungsänderung zu löschen, vom Amtsgericht abgelehnt, hat es gegen diese Entscheidung keine rechtlichen Möglichkeiten mehr.
Ist eine Eintragung im Vereinsregister unzulässig, kann das Registergericht sie von Amts wegen löschen. Es ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Mitglieder des Vereins haben dagegen kein Rechtsmittel. Das Gericht muss das Mitglied nur darüber informieren, dass es seinem Antrag nicht folgt.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsgruendung/satzung-ordnungen-gestalten/koennen-mitglieder-aenderungen-des-vereinsregisters-verlangen)