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Rechtsberatung über einen e. V. - geht das?

Ein studentischer Verein, dessen Satzungszweck die unentgeltliche, außergerichtliche Rechtsberatung von Universitätsstudenten und aller Bürger, mit Ausschluss von Unternehmen, ist, kann wegen Verstoßes gegen § 7 Rechtsberatungsdienstleistungsgesetz als e. V. nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.

Ausgerechnet ein Vereinsgründungsversuch der Jurastudenten einer Universität scheiterte letztendlich wegen des im Raum stehenden Vorwurfs des Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, da diese Leistungen nach der eingereichten Satzung alleiniger Vereinszweck sein sollte, nicht auf Vereinsmitglieder beschränkt war und damit der zur Gründung stehende Verein sogar die (seltenen) Merkmale eines wirtschaftlichen Vereins erfüllen würde.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte zudem die Befürchtung, dass nach der Struktur des Vereins eine qualifizierte Rechtsberatung, selbst nicht nur für Mitglieder eben nicht gewährleistet werden könnte. Beanstandet wurde u. a., dass entgegen der themenbezogenen Rechtsberatung etwa durch aktive Mietervereine oder Gewerkschaften etc. bei der Vielfalt von Rechtsgebieten an einer Universität auch Berater kaum auf wiederkehrende Sachverhalte oder Rechtsfragen zugreifen könnte.

Zudem wird für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen verlangt, dass neben personeller Ausstattung auch eine finanzielle Ausstattung bereits bei der Gründung nachgewiesen werden muss, die das Haftungsrisiko bei Falschberatung als Verein auffängt. Bei unentgeltlicher Mitgliedschaft genügt es damit keinesfalls, wenn man sich zur Finanzierung mögliche Spenden und öffentliche Zuwendungen erhofft.

Also besondere Vorsicht bei Vereinsneugründungen, soweit auch die Rechtsberatung in den Vereinszweck mit eingebunden werden soll. Zumal das OLG ausdrücklich ergänzend verlangte, dass sogar eine Satzung gewisse Vorgaben für Verschwiegenheitspflichten,  Datenschutz etc. enthalten muss, ähnlich einer Nebenpflicht bei unentgeltlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Daher: Stets im Vorfeld zunächst den Satzungsentwurf vom Registergericht prüfen lassen!

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsgruendung/vereinsrecht-for-beginners/rechtsberatung-ueber-einen-e-v--geht-das)

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