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Steuertipp: Rücklagen

Hilfe, wir haben zu viel Geld auf dem Konto! Die meisten Vorstände von gemeinnützigen Organisationen würden sich über diesen „Hilfeschrei“ freuen. Ist es wirklich so schlimm, Geld auf dem Konto zu haben?

  • Ein großzügiger Mäzen überweist dem Verein 50.000 €
  • Aus einer Erbschaft erhält der Verein ein großzügiges Vermächtnis.
  • Im Pokalspiel trifft die Fußballmannschaft auf einen Bundesligisten

Gemeinnützigkeit bedeutet u. a., alle Mittel des Vereins müssen zeitnah ausgegeben werden. Die Finanzverwaltung verlangt eine Mittelverwendung bis zum Ablauf des übernächsten Jahres. Eine Zuwiderhandlung kann sogar die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.

Gott sei Dank stellt die Abgabenordnung ein Instrumentarium zur Verfügung, um den Geldsegen aus den vorstehenden Sachverhalten vernünftig zu handhaben:

  • Angemessene Rücklagen für zukünftige Projekte und Investitionen dürfen gebildet werden.
  • Vermögensmehrungen, die zweckbestimmt der Verstärkung des Vereinsvermögens dienen, brauchen ausnahmsweise nicht ausgegeben werden.

Nicht zulässig ist das „Parken“ des Geldes auf dem Konto oder das „Verschieben“ auf ein Sparkonto. Bei Einhaltung der geforderten Förmlichkeiten wird der Verein keine Schwierigkeiten bekommen.

(Quelle: http://www.redmark.de/verein/newsDetails?newsID=1285753946.25&d_start:int=1&topic=SteuernBuchfuehrung&topicView=Steuern%20%26%20Buchf%FChrung&b_start:int=0&-C=)

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