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Verspätete Gehaltszahlung kostet 40 € "Strafe"

Bereits 2016 wurde eine Änderung in § 288 Abs. 5 BGB vollzogen, wonach Schuldner einer Entgeltforderung bei verspäteter Zahlung zusätzlich 40 € Verzugspauschale zu zahlen haben.

Sowohl das Landesarbeitsgericht Köln, wie auch jetzt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, haben entschieden, dass diese Verzugspauschale in Höhe von 40 € auch im Arbeitsverhältnis zu zahlen ist. Die Revision in diesem Verfahren zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Bis zu einer Entscheidung des BAG ist allen Arbeitgebern auch im Vereinsbereich anzuraten, Löhne und Gehälter rechtzeitig auszuzahlen, um nicht auch noch diese Verzugspauschale zahlen zu müssen. Selbst eine geringe Überschreitung der Zahlungsfrist löst den Anspruch auf die Verzugspauschale aus.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/personalkosten-aufwendungen/verspaetete-gehaltszahlung-kostet-40-euro-strafe)

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