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Tagesordnung

Tagesordnung

Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Aus dieser gesetzlichen Vorschrift ergibt sich, dass die Mitgliederversammlung nur über solche Anträge und Gegenstände einen rechtswirksamen Beschluss fassen kann, die mit der Tagesordnung (detailliert) angekündigt waren. Dementsprechend ist der Tagesordnungspunkt "Satzungsänderung" zu unbestimmt und unter dem TOP "Anträge und Verschiedenes" kann ebenfalls kein rechtsgültiger Beschluss gefasst werden.

Die Satzung kann nähere Details regeln, z. B. bis wann Anträge von Mitgliedern beim Einberufungsorgan eingegangen sein müssen, um noch auf die Tagesordnung gesetzt zu werden oder wie mit sog. Dringlichkeitsanträgen umzugehen ist.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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