Sie möchten stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann empfehle ich Ihnen meinen Newsletter .

Zurück

Auflösung

Auflösung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen sowie die rechtskräftige Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse führen zur Auflösung des Vereins.

Ein Verein erlischt außerdem ohne vorherige Auflösung, wenn alle Mitglieder weggefallen sind oder sich über Jahre nicht mehr betätigt und den Vereinszweck endgültig aufgegeben haben. Ebenso führt ein Vereinsverbot z. B. aufgrund Straftaten zum sofortigen Erlöschen und Einziehung des Vereinsvermögens.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

Zurück