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Gemeinde muss auch freie KiTa bezuschussen

Der Fall:

Die Gemeinde hatte beschlossen, dass die Eltern von Kindern des städtischen Kindergartens einen Zuschuss bekommen sollen, diejenigen eines freien Kindergartens jedoch nicht. Dagegen klagte ein Elternpaar eines Waldorf-Kindergartens.

Die Begründung:

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab dem Elternpaar Recht. Die Gemeinde dürfe jedoch mit der direkten Förderung des Kindergartenbesuchs durch eine Zuwendung an die Eltern nicht das gesetzliche Wahlrecht der Eltern und deren Erziehungsbestimmungsrecht unterlaufen. Sie tue dies aber unter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, wenn sie Kinder, für die die Eltern den Besuch eines freien Kindergartens vorsehen, von vornherein von der einschlägigen freiwilligen kommunalen Fördermaßnahme ausschließe.

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, Az. 12 S 638/15

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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