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Urteile
FG Münster, Urteil vom 19.02.2018, Az. 13 K 3313/15 F
Der Fall:
Der Kläger ist ein im Jahr 1904 gegründeter, im Vereinsregister eingetragener Verein mit dem Namen „Friedhofsverein X. e.V.“ und dem Sitz in X. Der Kläger unterhält einen Friedhof. Er führt selbst keine Bestattungen durch, sondern seine wesentliche Tätigkeit besteht darin, Grabstätten mit zeitlicher Begrenzung zu vergeben sowie den Friedhof und die Trauerhalle zu pflegen.
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass es nicht gegen den Datenschutz verstößt, wenn die Person namentlich genannt wird, gegen die ein Vereinsausschlussverfahren eingeleitet werden soll.
Soweit ein im Hauptberuf tätiger Vollzeitmitarbeiter als Rettungssanitäter zusätzlich noch ehrenamtliche Schichten übernimmt, kann für die dafür gezahlte Aufwandsentschädigung und deren Abrechnung nicht die bestehende Steuerfreibetragsregelung für staatliche Dienststellen/Organisationen mit staatlichen Hoheitsrechten nach § 3 Nr. 12 EStG oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Anspruch genommen werden. Denn dann liegt eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen der Hauptbeschäftigung vor, die erhaltenen Einnahmen sind nicht steuerbefreit.
LG Augsburg, Urteil vom 28.08.2017, Az. 34 0 8/17
Der Fall:
Geklagt hatte ein Schüler einer Skifreizeit, der vom Lehrer unbeaufsichtigt im Skikinderland über eine Schanze fuhr und schwer stürzte. Der Schüler verklagt nun den Lehrer auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2018, Az. 9 U 149/17
Der Fall:
Geklagt hatte der Besucher eines Fests, der am Ausgang des Festzelts auf regennasser Metallrampe gestürzt war und nun Schmerzensgeld aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begehrt.
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OLG Celle, Urteil vom 20.06.2016, Az. 20 U 37/15
Der Fall:
Geklagt hatte ein Bezirksschützenverband, der seinerseits Schießsportgemeinschaften aufgenommen hatte und deren Mitgliedschaft in dem übergeordneten Dachverband auf Landesebene festgestellt wissen wollte.
Der beklagte Dachverband hatte die Mitgliedschaft der Schießsportgemeinschaften abgelehnt, weil der Bezirksverband bei der Aufnahme der Schießsportgemeinschaften gegen die Satzung des Landesverbands verstoßen habe.
Einen solchen Verstoß nimmt die Satzung des Landesverbands insbesondere an, wenn durch den Austritt eines Vereins mit allen seinen Mitgliedern aus der Schützenorganisation und den gleichzeitigen oder zeitversetztem Beitrittsversuch eines neu gegründeten Vereins die Beitragspflicht umgangen werden soll.
FinMin Sachsen-Anhalt, Verfügung vom 19.01.2017, 46 - S 0174 - 3
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt Folgendes:
Das Vermögen einer Körperschaft, das vor dem Eintritt in die Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO angesammelt wurde, unterliegt ebenso der Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO wie das Vermögen, welches seit dem Eintritt in die Steuerbegünstigung gebildet wurde.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017, Az. S 13 R 726/12
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Übungsleiter eines Sportvereines grundsätzlich auch als selbständige Honorarkräfte tätig sein können.
FG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2016, 2 K 1072/14
Die Klägerin, war ab der Vereinsgründung Erste Vorsitzende. Schatzmeister war Herr B., dem die Klägerin die uneingeschränkte Vollmacht erteilte, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In den folgenden Jahren verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer (inkl. Soli) und Umsatzsteuer. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei ihr nicht anzulasten, sondern dem Schatzmeister.