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Zweckbetrieb

Der Zweckbetrieb ist eine besondere Form des Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ein Zweckbetrieb ist bei gemeinnützigen Organisationen insofern steuerbegünstigt, als auf die steuerpflichtigen Erlöse nur der ermäßigte USt-Satz von 7% erhoben wird und zudem Gewinne weder der Körperschaft- noch der Gewerbesteuer unterliegen.

Diese Steuerbegünstigung ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die von den Finanzverwaltungen zunehmend strenger geprüft werden. Das Gesetz definiert einen Zweckbetrieb wie folgt:

„Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn

  1. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen,

  2. die Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden können und

  3. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb tritt, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist.“

Es müssen also die Fragen

  • Ist diese Tätigkeit für die Umsetzung der satzungsmäßigen Ziele zwingend notwendig?

  • Können die mit dieser Tätigkeit generierten Mittel nicht auch anderweitig erwirtschaftet werden?

  • Ist die Dienstleistung des Vereins auch bei gewerblichen Anbietern erhältlich und tritt der Verein zu diesen in direkte Konkurrenz?

eindeutig positiv zugunsten des Vereins beantwortet werden können, um eine Tätigkeit als Zweckbetrieb zu werten.

Weitere Beiträge zum Thema Zweckbetrieb:

(c) Steuerberatung Sandra Oechler

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