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E-Rechnung ab 01.01.2025

Bislang liegt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums lediglich im Entwurf vor, dennoch ist damit zu rechnen, dass die hier festgehaltenen Regelungen im Wesentlichen in Kraft treten werden, weshalb die relevanten Stellen nachfolgend auszugsweise zitiert werden:

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Das Wachstumschancengesetz

Ursprünglich war das Gesetz als buntes Sammelsurium von über 150 Einzelmaßnahmen aus allen Bereichen gedacht. Nach großen Diskussionen in der Ampel-Regierung musste schließlich ein Vermittlungsausschuss angerufen werden und letztlich ist ein gegenüber dem ersten Entwurf arg reduziertes Gesetz mit Verkündung vom 27.03.2024 in Kraft getreten. Einige Änderungen betreffen auch (gemeinnützige) Organisationen.

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Geldzahlungen an Spieler im Amateurfußball

Die sich auch im Amateursport immer breiter machende Tendenz, dass völlig sorglos spürbare Geldleistungen an Sportler gezahlt werden, verbunden mit dem Hinweis, es handele sich ja nur um pauschale Auslagenerstattungen, ist rechtlich nicht haltbar und kann für Vereine und auch Spieler erhebliche, nachteilige rechtliche Konsequenzen haben, die von erheblichen Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen gehen können.

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Geld für Vereine

Wo kriegen wir Geld her? Wer unterstützt unsere Aktivitäten? Wie können wir die Finanzierung all‘ unserer Vorhaben zukünftig sichern? Mit diesen Fragen sieht sich der Vorstand und insbesondere der Kassenwart zunehmend konfrontiert.

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Pflichtarbeitsstunden in der Vereinssatzung und Folgen eines Unfalls

Diverse Vereinssatzungen enthalten für die Vereinsmitglieder die Pflicht, zu Gunsten des Vereins Arbeitsstunden zu verrichten. Häufig muss die Nichterfüllung dieser Arbeitspflicht sogar finanziell abgegolten werden. Grundsätzlich sind entsprechende Regelungen zulässig. Die Vereinssatzung soll Regelungen darüber enthalten, ob und welche Beiträge Mitglieder zu leisten haben. Beiträge können aber nicht nur Zahlungen sein, sondern u.a. auch Dienst- oder Arbeitsleistungen. Bei einer entsprechenden Satzungsregelung entspringt die Leistung des Mitgliedes der mitgliedschaftlichen Beitragspflicht und nicht etwa einem durch Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis. Erleidet das Vereinsmitglied bei der Ausführung der Arbeiten für den Verein einen Unfall, stellt sich die Frage des Unfallversicherungsschutzes.

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