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Corona-Überbrückungshilfen

Nachdem die erste Corona-Soforthilfe für die Bereiche Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum 31.05.2020 ausgelaufen ist, gibt es nun ein Anschlussprogramm, das ab 08.07.2020 verfügbar sein soll.

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Abrechnung von Krankentransport gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

In der Fachzeitschrift "Umsatzsteuer direkt digital" des renommierten NWB Verlags, erschien am 23.04.2020 eine Urteilsbesprechung zum Thema Abrechnung von Krankentransport gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer.

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Entgeltfortzahlung und ähnliche Ansprüche des Arbeitnehmers in Zeiten des Coronavirus

Aktuell werden die Arbeitsmöglichkeiten der Arbeitnehmer stark eingegrenzt. Sofort stellt sich natürlich die Frage nach dem Arbeitslohn. Eine pauschale Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung der unterschiedlichen Fallkonstellationen erforderlich. Dieser Artikel soll einen Überblick verschaffen.

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Der Komplettrücktritt des BGB-Vorstands eines e. V. - Probleme und Abwicklung

Das Vereinsleben ist geprägt von Emotionen. Der Vorstand arbeitet meist ehrenamtlich mit großem Engagement und das häufig ohne wesentliche Unterstützung aus der Mitgliedschaft. Stattdessen erhält der Vorstand häufig statt Dank und Anerkennung teilweise bis ins Persönliche gehende Kritik. Immer wieder kommt es in solchen emotionalen Situationen dazu, dass sich ein kompletter (BGB-)Vorstand in einer Vorstandssitzung entschließt, geschlossen zurück zu treten. Doch geht das so einfach?

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Der Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand ist ein zwingend vorgeschriebenes Organ eines eingetragenen Vereins. Die grundlegende gesetzliche Regelung hierzu findet sich im § 26 BGB. Danach muss der Verein einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Besteht der Vor­stand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertre­ten.

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