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Kündigung der Vereinsmitgliedschaft durch Rückgabe des Spielerpasses?

In der Praxis gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und dem Verein zu der Frage, ob und wann eine Vereinsmitgliedschaft wirksam gekündigt worden ist. Diese Frage hat u. a. erhebliche Bedeutung bezüglich der Beitragszahlungspflicht.

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Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist in der Regel das oberste Organ des Vereins. Ihre Zuständigkeiten können durch die Satzung begrenzt bzw. auf andere Vereinsorgane verlagert, eine Mitgliederversammlung kann aber niemals gänzlich abgeschafft werden.

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Selbständig oder nicht

… das ist hier die Frage, die immer häufiger der Sozialversicherungsprüfer stellt. Bei den sogenannten freien Berufen (Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten etc.) tummeln sich viele Beschäftigte, die bei näherer Betrachtung nicht selbstständig sind, sondern Arbeitnehmer. Gleiches gilt im Vereinsbereich für Trainer, Übungsleiter, Dirigenten, Chorleiter etc., die durch die Rechtsprechung immer häufiger zu Arbeitnehmern erklärt werden. Und dann wird es für den Auftraggeber richtig teuer.

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Ist Ihr Verein bereit für die neue EU-DSGVO

Ist Ihr Verein bereit für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)? Es dauert nicht mehr lange bis zum 25.05.2018. Ab diesem Datum gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017. Selbstverständlich gilt die DSGVO nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände.

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Vorstand kann seine steuerlichen Pflichten nicht delegieren

Die Vorstandsvorsitzende eines Vereins hatte dem Schatzmeister uneingeschränkte Vollmacht erteilt, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In der Folge verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei nicht ihr anzulasten, sondern dem Schatzmeister.

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