Das Gemeinnützigkeitsrecht ist häufig eine Randerscheinung, die Steuerberatern und Rechtsanwälten im Alltag nur sehr selten begegnet. Spätestens wenn es jedoch um die Frage geht, ob eine „normale“ GmbH die Gemeinnützigkeit anstreben sollte oder wenn bei der unternehmerischen Nachfolgeregelung die Vermögensübertragung auf eine ggf. gemeinnützige Stiftung in den Fokus rückt, müssen Sie sich mit dieser Besonderheit auseinandersetzen.
Unser Leistungsangebot
Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Vereinsmandate
Beratung bei Gründung von Stiftungen und gGmbHs sowie entsprechende Umwandlungsfälle
Steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung von Satzungen, Testamente, Verträgen, Erbfolge-/Unternehmensnachfolgeregelungen
Gerne unterstützen mein Team und ich Sie bei der Beratung und Betreuung Ihrer Mandate!