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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

A

 

Ablösezahlung

Ein Spender möchte, dass seine Zuwendung für die Ablöse eines bestimmten Spielers verwendet wird. Ist dies zulässig und darf für die Spende eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden?

  • Sofern die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen nicht mehr als 45.000 € (bis 31.12.2012: 35.000 €) betragen, liegt ein Zweckbetrieb vor (Voraussetzungen: Gemeinnützigkeit gegeben, keine Option gem. § 67a AO ausgeübt).

  • Die Verwendung der Spende für die Verpflichtung eines Spielers dient dem Zweck des Vereins. Dementsprechend ist auch die Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung möglich.

 

Abmahnung für Trainer

Kann ein Verein eine schriftliche Abmahnung erteilen und einen ehrenamtlichen, selbstgestellten Trainer des Amtes entheben?

  • Wir halten eine Abmahnung im Verein analog zu sonstigen Gegebenheiten im Personalwesen für möglich. Auch ein Trainer kann von dem zuständigen Organ des Vereins seines Amtes enthoben werden.

 

Abstimmung nicht persönlich

Ist es möglich, dass eine Abstimmung schriftlich oder per E-Mail erfolgt oder muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, auch wenn es nur einen einzigen Tagesordnungspunkt gibt?

  • Schriftliche Abstimmungen oder per E-Mail sind möglich, wenn die Satzung entsprechende Verfahren legitimiert.

 

Abstimmungsverhältnisse

Welche unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse können bei einer Wahl zustande kommen bzw. gefordert sein?

  • Relative Mehrheit = Ein Kandidat vereinigt mehr gültige Stimmen auf sich als jeder andere Kandidat.

  • Einfache Mehrheit = Ein Kandidat vereinigt mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich.

  • Absolute Mehrheit = Ein Kandidat vereinigt mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen auf sich.

  • Qualifizierte Mehrheit = Ein Kandidat vereinigt mindestens die festgelegte Menge an gültigen Stimmen auf sich.

 

Abteilung gründen

Wie gründet man eine Abteilung und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus?

  • In der Regel wird ein solcher Antrag an den Vorstand zu stellen sein. Die Satzung regelt, welches Gremium über diesen Antrag zu entscheiden hat.

  • Die Rechte und Pflichten einer Abteilung ergeben sich ebenfalls aus der Satzung oder evtl. aus einer Abteilungsordnung o. ä

 

Abteilungsvermögen

Wir sind eine sehr aktive Abteilung eines Sportvereins. Unsere Abteilung zählt die meisten Mitglieder, wir sind sportlich sehr erfolgreich, repräsentieren unseren Verein jedes Wochenende bei Wettkämpfen o. ä. und erzielen auch 80% der Einnahmen des Vereins durch unsere Veranstaltungen. Die Einnahmen werden zur Kostendeckung, für Neuanschaffungen und für Grillfeste o. ä. verwandt. Kann der Vorstand des Gesamtvereins uns dieses Vermögen und auch diesen Handlungsspielraum wegnehmen bzw. beschränken?

  • Die Einnahmen bzw. das Vermögen eines Vereins gehören/gehört immer dem Gesamtverein, auch wenn es in einer Abteilung erwirtschaftet wurde.

  • Das lt. Satzung zuständige Organ kann beschließen, dass die Abteilungen nur noch im Rahmen eines vereinbarten Budgets tätig sein dürfen.

 

Abwahl von Vorständen

Welche Möglichkeiten gibt es, einen 1. Vorsitzenden von seinen Amt "abzusetzen"?

  • Die Form der Abwahl richtet sich nach den satzungsmäßigen Bestimmungen.

  • Ist dort nichts geregelt, verläuft eine Abwahl nach denselben Vorschriften wie eine Wahl.

 

Amtszeit des Vorstands

Die Amtszeit des Vorstands beträgt 4 Jahre. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 5 Wochen vor Ablauf dieser 4 Jahre statt. Es wird ein neuer Vorstand gewählt. Ab wann ist dieser Vorstand im Amt? Ab seiner Wahl oder ab Ablauf der 4-jährigen Amtsperiode der Vorgänger?

  • Sofern die Neuwahlen in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Ablauf der Amtsperiode stehen, ist der neu gewählte Vorstand mit Annahme der Wahl im Amt.

  • Möglicherweise anders lautende Satzungsregelungen haben Vorrang.

 

Amtszeit verkürzen

Der Vorstand wird lt. Satzung auf drei Jahre gewählt. Ist es möglich, dass sich eine Person von vorneherein nur für ein Jahr zur Verfügung stellt?

  • Wenn die Amtszeit lt. Satzung drei Jahre beträgt, kann diese nur durch eine entsprechende Amtsniederlegung verkürzt werden.

 

Angestellte automatisch Mitglied

Seit 2 Jahren arbeite ich hauptamtlich für einen eingetragenen Verein. Plötzlich wird eine Fortsetzung meines Arbeitsverhältnisses von einer Mitgliedschaft im Verein abhängig gemacht. Ist dies zulässig?

  • Wenn die Satzung bestimmt, dass Angestellte des Vereins auch Mitglied sein müssen, ist dieses Vorgehen u. E. in Ordnung.

 

Auflösung des Vorstands

Kann der 1. Vorsitzende die Auflösung des Vorstands alleine bestimmen?

  • Sofern die Satzung nichts anderes regelt, ist für sowohl für die Wahl als auch für die Abwahl resp. die Auflösung die Mitgliederversammlung zuständig.

 

Auflösung eines Vereins

Wer entscheidet über die Auflösung eines Vereins?

 

Auflösung eines Vereins

Mit welchem Datum endet die Existenz eines Vereins?

  • Die Liquidation endet mit der Auskehrung des Vermögens an die Berechtigten. Die Liquidatoren haben anschließend ein Recht auf Entlastung. Die Beendigung der Liquidation ist im Vereinsregister einzutragen. Nach der Beendigung der Liquidation hört der Verein auf zu bestehen.


Auftragsvergabe

Ist es zulässig, die Renovierungsarbeiten am Vereinsheim von dem Unternehmen eines Vereinsmitglieds durchführen zu lassen (ordnungsgemäße Rechnung, keine Spendenquittung)?

  • Grundsätzlich können die Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern angemessen vergütet werden.
  • Sollte lt. Satzung rein ehrenamtliche Tätigkeit vorgeschrieben sein, betrifft dies (nur) den Bereich des Satzungszwecks.
  • Vergütungen an Vorstandsmitglieder dürfen nur dann gezahlt werden, wenn dies die Satzung ausdrücklich erlaubt.
  • Ein Vorstandsmitglied kann nicht Aufträge an sich selbst erteilen, d. h. das Vorstandsmitglied dürfte bei entsprechenden Beschlussfassungen nicht mitstimmen.

 

Aufwandsspende

Wir möchten unser Sportheim baulich erweitern. Der Architekt bietet uns an, seine Dienste nicht gegen Rechnung sondern gegen Spendenquittung zu erbringen. Ist dies möglich und was ist auf Seiten des Vereins zu beachten?

  • Eine sog. Aufwandsspende ist grundsätzlich möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Es besteht ein rechtsgültiger Anspruch auf Aufwendungsersatz (auf Seiten des Spenders).
    • Der Verzicht auf Erstattung des Aufwendungsersatzes steht in zeitlichem Zusammenhang zur Entstehung des Anspruchs.
    • Der Verein wäre finanziell in der Lage, den Aufwendungsersatz zu leisten, wenn nicht verzichtet worden wäre (maßgebend ist der Zeitpunkt der Anspruchseinräumung!).

 

Aufwendungsersatz

Welche Kosten muss der Verein einem (Vorstands-)mitglied erstatten?

  • (Vorstands-)mitglieder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Aufwendungsersatz, wonach alle für den Verein angefallenen und nachweisbaren Kosten zu erstatten sind (z. B. Porto, Bürobedarf, Telefon, Fahrtkosten o. ä.).

 

Ausflug

Unser Satzungszweck ist „Förderung der Jugend“. Können wir eine Kanutour auf Kosten des Vereins organisieren?

  • In der Satzung muss geregelt sein, auf welche Art und Weise bzw. mit welchen Mitteln der Zweck des Vereins verwirklicht werden soll. Entspricht diese Kanutour nicht diesen Regelungen, ist lediglich eine Bezuschussung i. H. v. 40 € pro Mitglied, maximal in Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags (für alle vereinsbezogenen Anlässe insgesamt!) nicht gemeinnützigkeitsschädlich.

 

Ausschluss aus Verein

Wer hat über den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein zu entscheiden?

  • Den Ausschluss eines Mitglieds hat das in der Satzung genannte Organ zu beschließen. Beinhaltet die Satzung keine diesbezügliche Regelung, ist die Mitgliederversammlung zuständig.

  • Bei der Entscheidung über den Ausschluss eines Vorstandsmitglieds ist zwingend die Mitgliederversammlung zuständig.

  • Dem Mitglied muss Gelegenheit zur Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen gegeben werden; außerdem müssen die Vorwürfe stichhaltig sein und eine solch schwerwiegende Konsequenz wie den Vereinsausschluss rechtfertigen.

 

Ausschluss eines Mitglieds

Laut unserer Satzung kann die Nicht-Entrichtung des Mitgliedsbeitrags zum Ausschluss aus dem Verein führen. Sofern das Mitglied Widerspruch gegen den vom Vorstand ausgesprochenen Ausschluss einlegt, muss innerhalb von vier Wochen eine Mitgliederversammlung einberufen werden, die dann über den Ausschluss des Mitglieds endgültig zu entscheiden hat.

Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorstand die Einberufung dieser Mitgliederversammlung versäumt hat? Kann der Vorstand (erneut) den Ausschlussgegen das Mitglied aus gleichem Grund vollziehen?

  • Ihre Satzung regelt eindeutig die Vorgangsweise eines Ausschlussverfahrens. Wird diesem Verfahren nicht entsprochen, so kommt u. E. ein wirksamer Ausschluss des Mitglieds nicht zustande.

 

Ausschluss nach mehrmaligem Fehlen

Der Vorstand hat den Beschluss gefasst, Mitgliedern dann eine Abmahnung zu erteilen, wenn diese drei Mal in Folge die Chorprobe nicht besucht haben. Nach weiteren zwei Fehltagen soll das entsprechende Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ist ein solches Vorgehen möglich/rechtens?

  • U. E. ist ein solches Vorgehen nur dann statthaft, wenn es von der Mitgliederversammlung beschlossen und entsprechend in der Satzungverankert wurde.

 

Ausschreibungspflicht

Ist ein eingetragener Verein vor der Vergabe von Aufträgen zur Ausschreibung verpflichtet?

  • Sofern die Satzung nichts anderes fordert, können Vereine Aufträge in der Regel ohne vorherige Ausschreibung vergeben.

 

Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft

Die Satzung regelt, dass der Mitgliedsbeitrag jährlich am 01.04. fällig ist. In der Mitgliederversammlung im März wurde eine (rückwirkende) Beitragserhöhung per 01.01. für das laufende Jahr beschlossen. Ist die Kündigung eines Mitglieds zum 31.03. aufgrund dieser Beitragserhöhung vom Verein zu akzeptieren?

  • Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus "wichtigem Grund" erfolgen.

  • Bei einer Beitragserhöhung wird ein wichtiger Grund dann angenommen, wenn die Erhöhung mehr als 25% beträgt.

  • Ist dies nicht der Fall, sind die persönlichen Verhältnisse des Mitglieds dahingehend zu prüfen, ob ihm diese Beitragserhöhung finanziell nicht zumutbar ist.

  • Fällt auch diese Prüfung nicht zugunsten des Mitglieds aus, ist eine Kündigung der Mitgliedschaft erst zum ordentlichen Kündigungszeitpunkt möglich.

 

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Ein neu gewählter 1. Vorsitzender ist kurz nach der Mitgliederversammlung zurückgetreten. Muss bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlungerneut der gesamte Vorstand gewählt werden oder nur das Amt des 1. Vorsitzenden?

  • U. E. ist nur die vakante Position zu besetzen.

 

Außerordentliche Mitgliederversammlung - Einladungsform

Unsere Satzung regelt nur die Einladungsform für die ordentliche Mitgliederversammlung. Welchen Formvorschriften unterliegt jetzt aber die außerordentliche Mitgliederversammlung?

(c) Steuerberatung Sandra Oechler