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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Beirat

Gibt es vereinsrechtliche Definitionen, was ein "Beirat" ist, und welche Rechte und Pflichten er einzuhalten hat?

  • Nein, das Vereinsrecht kennt den Begriff des "Beirats" nicht. Der Verein kann entsprechendes in seiner Satzungdefinieren.

 

Beisitzer gleichzeitig Kassenprüfer

Ist es möglich, dass ein Beisitzer auch die Funktion eines Kassenprüfers übernimmt?

  • Sofern der Beisitzer ordentliches Mitglied des Vorstands ist, kann er nicht gleichzeitig als Kassenprüfer fungieren.

  • Aufgabe des Kassenprüfer ist die Überprüfung der Geschäftsführung durch den Vorstand.

  • Ein Beisitzer als ordentliches Vorstandsmitglied würde sich somit selbst prüfen, was nicht möglich ist.

 

Beitragserhöhung auf Tagesordnung

Muss eine geplante Beitragserhöhung zwingend auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung oder kann ein entsprechender Antrag noch in der Mitgliederversammlung gestellt werden?

 

Beitragserhöhung rückwirkend

Kann auf der Mitgliederversammlung im März eine Beitragserhöhung rückwirkend zum 01.01. beschlossen werden?

  • Rückwirkende Beitragserhöhung sind nur dann zulässig, wenn die Satzung ein entsprechendes Verfahren vorsieht.

 

Beitragshöhe

Ist es möglich, den Jahresbeitrag auf 0 € festzusetzen?

  • Es gibt keine vorgeschriebene (Mindest-)Höhe eines Beitrags. Die Festsetzung obliegt alleine dem dafür zuständigen Organ.

 

Beitragsrückerstattung

Ist der Mitgliedsbeitrag (anteilig) zurückzuerstatten, wenn ein Mitglied unterjährig aus dem Verein ausscheidet?

  • Eine anteilige Beitragserstattung kommt nur in Frage, wenn monatliche Beitragszahlungen festgelegt sind.
  • Sofern der Mitgliedsbeitrag als Jahresbetrag festgelegt und zu entrichten ist, kann auch bei unterjährigem Ausscheiden keine Beitragserstattung erfolgen.

 

Beitritt online möglich

Ist eine Registrierung mittels entsprechendem Online-Formular als Beitritt gültig?

  • U. E. muss eine solche Beitrittsform von der Satzung legitimiert werden.

  • Weiterhin sind bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, z. B. dass keine Person ohne ihr Wissen registriert wird.



Beschlüsse beachten

Einige Vorstandsmitglieder sind aus div. Gründen zurückgetreten. Müssen sich die verbleibenden Vorstandsmitglieder an Vorstandsbeschlüsse weiterhin halten, obwohl sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert haben?

  • Selbstverständlich hat sich auch ein unvollständiger Vorstand an die Beschlüsse des (Gesamt-)Vorstands und/oder der Mitgliederversammlung auch in personell schwierigen Zeiten zu halten.

 

Beschlüsse bei fehlerhafter Vorstandszusammensetzung

Ein zurückgetretener Kassenwart nimmt weiterhin an Vorstandsitzungen teil und beteiligt sich auch an den Diskussionen. Bei Abstimmungen nimmt er nicht teil. Wie ist die Rechtslage?

  • Der Kassenwart ist kein Vorstandsmitglied mehr und darf dementsprechend nicht mehr an Vorstandsitzungen teilnehmen.

  • Nimmt er dennoch an Vorstandsitzungen teil, ist der Vorstand nicht satzungsgemäß zusammengesetzt. Gefasste Beschlüsse sind nichtig; unabhängig davon, ob der ehemalige Kassenwart eine Stimme abgegeben hat oder nicht.

  • Der Vorstand hat die Möglichkeit, den ehemaligen Kassenwart als Gast zur Vorstandsitzung zuzulassen. Dies muss im Protokoll vermerkt werden.

 

Beschlussfähigkeit bei verspätet eintreffenden Mitgliedern

Haben verspätet zur Mitgliederversammlung eintreffende Mitglieder noch ein Stimmrecht, obwohl die Beschlussfähigkeit der Versammlung bereits zu Beginn vom Versammlungsleiter festgestellt worden war?

  • Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist immer im Zeitpunkt der Abstimmung festzustellen, nicht bereits zu Beginn der Versammlung. Verspätet eintreffende Mitglieder haben somit selbstverständlich Stimmrecht.

 

Beschlussfähigkeit des Vorstands

Lt. unserer Satzung ist der Vorstand beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 anwesend sind. Auf was bezieht sich dies, wenn 4 Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind? Auf trotzdem alle Ämter lt. Satzung oder auf nur noch die verbliebene Anzahl an Vorstandsmitglieder?

  • Die Anforderungen an die Beschlussfähigkeit bezieht sich unseres Erachtens auf die Sollstärke des Vorstands.

  • Sollte die verbleibende Anzahl an Vorstandsmitgliedern nicht mehr mindestens 2/3 der eigentlichen Vorstandsgröße ausmachen, ist der Vorstand nicht mehr beschlussfähig.


Blockwahl

Ist es möglich, einen Vorstand bereits im Vorfeld zu bestimmen und diesen dann auch in seiner Gesamtheit en bloc wählen zu lassen, so dass im Ergebnis entweder alle oder niemand gewählt ist?

  • Sofern die Satzung eine Blockwahl nicht ausdrücklich zulässt, ist diese Wahlform nicht zulässig.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler