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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
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Haftung
Haftet der Vorsitzende bzw. der Vorstand mit dem jeweiligen Privatvermögen? Wie kann man einen 1. Vorsitzenden "abwählen"? Bedarf es hier einer außerordentlichen Mitgliederversammlung? Was passiert, wenn alle außer dem 1. Vorsitzenden vorzeitig ihr Amt niederlegen?
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Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
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Sofern die Satzung nichts anderes regelt, wird der Vorstand von den Mitgliedern in einer (außer-)ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt.
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Die Konsequenzen vorzeitiger Amtsniederlegungen sollten in der Satzung geregelt sein. Solange die satzungsmäßige Vertretungsregelung des Vereins gewahrt bleibt, kann der verbleibende Vorstand die Aufgaben der zurückgetretenen Vorstände übernehmen. Ist dies nicht der Fall, ist der Verein handlungsunfähig, d. h. es muss unverzüglich eine Mitgliederversammlung mit entsprechenden Neuwahlen stattfinden.
Hauptamtliches Vorstandsmitglied
Ist es möglich, ein Vorstandsmitglied als hauptamtlichen, regulär beschäftigten Geschäftsführer anzustellen?
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Sofern die Satzung dies nicht ausdrücklich ausschließt, ist es grundsätzlich möglich. Wir empfehlen die Legitimation dieser Konstellation durch eine entsprechende Formulierung der Satzung.
Haushaltsplan
Gibt es Vorschriften, wonach ein Verein ab einer gestimmten Größe (Mitgliederzahl, Umsätze o. ä.) zur Aufstellung eines Haushaltsplans verpflichtet ist?
- Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsplans.
- Eine Verpflichtung kann sich lediglich aus der Satzung oder entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlungund/oder des Vorstands ergeben.
Hausverbot für Ex-Mitglied
Kann einem ehemaligen Mitglied Hausverbot erteilt werden? Kann diesem Mitglied darüber hinaus die Teilnahme an öffentlichen Turnieren versagt werden? Wer kann diese Verbote rechtwirksam verhängen?
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Ein Verein kann grundsätzlich Hausverbot erteilen.
- Die Satzung regelt, wer die Entscheidung trifft, ein entsprechendes Hausverbot zu verhängen.
Honorar zu viel gezahlt
Kann ein Verein zu viel bezahltes Honorar von einem Übungsleiter zurückfordern?
- Wenn jemand eine Leistung ohne Rechtsgrundlage erhalten hat, kann diese zurückgefordert werden.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler