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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
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Gaststätte
Gibt es besondere Richtlinien für das Führen einer Vereinsgaststätte? Darf es unterschiedliche Preise für Mitglieder und Nicht-Mitglieder geben? Darf die Gaststätte im Ganzen verpachtet werden und gelten für diesen Pächter dann besondere Richtlinien?
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Für Vereine gelten keine anderen Bestimmungen bzgl. Gesundheitsamt, Sperrzeiten, Jugendschutz o. ä. als für andere Gaststättenbetriebe.
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Nein, es dürfen keine Personen aufgrund ihres Mitgliedsstatus vom Verein begünstigt werden.
- Ja, ein Verein kann seine Vereinsgaststätte verpachten. Der Pächter hat bei einem Verein als Verpächter keine besonderen Richtlinien zu beachten.
Geheime Wahl zwingend?
Wer bestimmt, ob bei einer Mitgliederversammlung geheim gewählt wird? Reicht der "Wunsch" einzelner Mitglieder?
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Sofern die Satzung keine detaillierten Regelungen zum Ablauf von Wahlen beinhaltet, bestimmt der Versammlungsleiter die Form der Wahlen.
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Die Mitgliederversammlung hat das Recht, mehrheitlich über diese Form zu befinden; der "Wunsch" einzelner Mitglieder ist nicht ausreichend.
Gemeinnützigkeit
Welche Vorteile bringt die Gemeinnützigkeit mit sich?
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Als (steuerliche) Vorteile einer Gemeinnützigkeit sind hauptsächlich folgende zu nennen:
- Steuerfreiheit von Beiträgen, Spenden, (echten) Zuschüsse, Erträgen der Vermögensverwaltung,
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen,
- Gewährung von Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale,
- Ermäßigter Steuersatz im steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb),
- Keine Ertragsteuerpflicht im steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb),
- Freigrenzen und Freibeträge im steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Gemeinnützigkeit
Im Rahmen einer umfangreichen Satzungsüberarbeitung ist aufgefallen, dass sowohl beim Vereinsregister als auch beim Finanzamt noch die Erstfassung der Satzung hinterlegt ist. Neuere Fassungen wurden nie eingereicht. Diese Erstfassung entspricht aber noch nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben. Müssen wir fürchten, rückwirkend als nicht-gemeinnützig anerkannt und nachversteuert zu werden?
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Sofern Sie trotz allem regelmäßige Freistellungsbescheide vom Finanzamt bekommen haben, wurde ihre Gemeinnützigkeit damit (wenn auch fälschlicherweise) festgestellt. Das Finanzamt ist an diese Feststellung gebunden; der Verein genießt Vertrauensschutz.
Gemeinnützigkeit - wie wird sie erlangt?
Wir haben einen Verein gegründet. Wie erlangen wir jetzt die Gemeinnützigkeit?
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Das Finanzamt wird aufgrund der eingereichten Satzung und des Protokolls der Gründungsversammlung die Voraussetzungen einer Gemeinnützigkeit prüfen und ggf. diese vorläufig bestätigen.
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Die endgültige Gemeinnützigkeit wird erlangt, wenn die Prüfung der jeweils drei zurückliegenden Geschäftsjahre ergibt, dass die tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigen Zwecken entsprochen hat.
Gemeinnützigkeit freiwillig aufgeben
Ist es möglich, auf die Gemeinnützigkeit freiwillig zu verzichten?
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Nein, dies ist nach herrschender Meinung nicht möglich bzw. käme einer Vereinsauflösung gleich.
Geschäftsbrief
Welche Angaben sind zwingend auf einem Geschäftsbrief notwendig?
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In Anlehnung an § 35 GmbHG werden auch von Vereinen folgende Angaben verlangt:
Geschäftsjahr ändern
In unserer nächsten Mitgliederversammlung soll das derzeitige Geschäftsjahr 01.07.-30.06. auf das Kalenderjahr 01.01.-31.12. geändert werden. Für welche Zeiträume sind Jahresabschlüsse aufzustellen?
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Es ist ein Jahresabschluss für den Zeitraum 01.07.-30.06. aufzustellen.
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Weiterhin ist ein Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.07.-31.12. aufzustellen.
Geschäftsführender Vorstand
Was ist ein "geschäftsführender Vorstand"?
- Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter dem "geschäftsführenden Vorstand" die Vorstandsmitglieder, die gesetzlicher Vertreter des Vereins gem. § 26 BGB und als solche im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragen sind.
- Alle anderen Vorstandsmitglieder gehören dem "erweiterten Vorstand" an.
- Beide Bezeichnungen sind allgemeinder Sprachgebrauch aber keine juristisch korrekten Bezeichnungen.
Geschäftsordnung
Unser Verein besitzt eine Geschäftsordnung, die bestimmte Sachverhalte (detailliertre) regelt als die Satzung. Wer ist berechtigt, diese Geschäftsordnung zu ändern?
- Die Zuständigkeit sollte die Satzung regeln. Ist dies nicht der Fall, ist grundsätzlich die Mitgliederversammlungfür alles zuständig, was nicht explizit dem Verantwortungsbereich eines anderen Organs zugeordnet wurde.
Gewerbeschein
Benötigt ein gemeinnütziger Verein einen Gewerbeschein für seinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bzw. für eine im Rahmen einer Ausbildungswerkstatt betriebene Schreinerei?
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Grundsätzlich ist auch ein Verein verpflichtet den Betrieb eines Gewerbes anzuzeigen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn keine festen Betriebsräume für das Gewerbe benötigt werden.
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Bei gastronomischen Betrieben ist eine Konzession erforderlich.
Gleichbehandlung aller Mitglieder
Unser Sportverein (ca. 2.000 Mitglieder) hält ein Spezialangebot für nur 5 Mitglieder vor und bezuschusst dieses mit 80% der Kosten, d. h. einem Wert von ca. 5.000 €. Wir halten dies für "Geldverschwendung". Wie ist Ihre Meinung?
- Sofern dieses Angebot dem Zweck des Vereins entspricht und grundsätzlich allen Mitgliedern zur Verfügung steht, handelt es sich u. E. um keine Mittelfehlverwendung.
Gründungsmitglieder
Welche Personen sind Gründungsmitglieder?
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Gründungsmitglieder sind alle Personen, die sich zu der in der Gründungsversammlung beschlossenen Satzung bekennen und dies durch Unterzeichnung dieser Satzung bestätigen.
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Für einen (späteren) eingetragenen Verein, müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder vorhanden sein; es können/dürfen durchaus auch mehr als sieben Personen sein.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler