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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Jugendarbeitschutzgesetz

Inwieweit dürfen Kinder bzw. Jugendliche bei Vereinsfesten als Helfer eingesetzt werden?

  • Kinder unter 13 Jahre dürfen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

  • Ab 13 Jahren ist eine Beschäftigung mit Genehmigung eines Erziehungsberechtigten möglich, sofern die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder nicht gefährdet sind und der Schulbesuch nicht behindert wird. Die Beschäftigungsdauer darf 2 Stunden in der Zeit von 8-18 Uhr nicht überschreiten.

  • Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche bis 8 Stunden täglich und bis 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

        (Auf Ausnahmen und Besonderheiten wird hier nicht eingegangen. Vlg. dazu JASchG.) 

(c) Steuerberatung Sandra Oechler