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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
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Minderheitenbegehren missachtet
Was passiert, wenn ein Vorstand das Minderheitenbegehren der Mitglieder missachtet und die Forderung nach Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht erfüllt?
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In diesem Fall sollte geprüft werden, ob der Vorstand durch dieses Verhalten Schäden verursacht hat, für die er schadenersatzpflichtig gemacht werden kann.
Minderheitenvotum führt zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Welche Tagesordnungspunkte müssen bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung behandelt werden, wenn diese durch ein satzungsgemäßes Minderheitenvotum "erzwungen" wurde?
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Da der Vorstand aufgrund des Begehrens der Mitglieder die außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hatte, müssen auch die Tagesordnungspunkte behandelt werden, die die Mitglieder in ihrem Begehren formuliert haben.
Mitglied als Verein
Kann ein (nicht-eingetragener) Verein Mitglied in einem anderen Verein sein?
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Ja, Vereine (auch nicht-eingetragene) können ihrerseits Mitglied bei einem anderen Verein sein.
Mitgliederliste und Datenschutz
In welchem Fall ist eine Mitgliederliste auszuhändigen und in welchem Fall hat der Schutz dieser Daten Vorrang vor sonstigen Interessen?
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Mitglieder eines Vereins haben grundsätzlich dann ein Recht auf Einsicht der Mitgliederliste, wenn sie ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen nachweisen können.
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Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn die Daten benötigt werden, um andere Mitglieder zu Vereinszwecken zu erreichen, z. B. um ein Minderheitenbegehren anzustrengen.
Mitgliederversammlung
Ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Mitgliederversammlung jährlich durchzuführen?
- Nein, die Häufigkeit und den Turnus der Mitgliederversammlung bestimmt allein die Satzung.
Mitgliederversammlung - Beschlussfähigkeit
Wann ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn die Satzung hierzu keine Angaben enthält?
- Wenn in der Satzung keine bestimmte Mindestzahl von Mitgliedern für eine Beschlussfähigkeit vorgeschrieben ist, reicht die Anwesenheit eines einzigen Mitglieds in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung für die entsprechende Beschlussfähigkeit aus.
Mitgliederversammlung - Ort
Um die Beteiligung an den jährlichen Mitgliederversammlungen zu erhöhen und die Veranstaltung insgesamt attraktiver zu machen, soll sie im nächsten Jahr im Rahmen einer Vereinsreise durchgeführt werden.
- Sofern die Satzung einen Ort der Mitgliederversammlung bestimmt, kann nicht satzungsabweichend gehandelt werden.
- Gibt es hierzu keine explizite Regelung ist der Ort der Mitgliederversammlung regemäßig am (Verwaltungs-)Sitz des Vereins. Hiervon kann nur bei triftigen Gründen abgewichen werden.
- Grundsätzlich ist der Ort der Mitgliederversammlung so zu wählen, dass es der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder möglich und zumutbar ist, an der Versammlung teilzunehmen.
Mitgliederversammlung - Ort ändern
Ist es möglich, den Ort der Mitgliederversammlung nach fristgemäßer Einberufung noch zu ändern?
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Eine Änderung des Versammlungsortes ist möglich (z. B. weil der eigentliche Versammlungsort sich als zu klein herausgestellt hat), wenn diese Änderung für die Mitglieder zumutbar ist, d. h. der neue Versammlungsort sollte keine 100km vom ursprünglichen entfernt liegen.
Mitgliederversammlung ohne Mitglieder
Bei einer Mitgliederversammlung sind nur die Vorstandsmitglieder anwesend. Ist die Versammlung dennoch beschlussfähig? Können Vorstandswahlen rechtskräftig durchgeführt werden?
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Sofern die Satzung nichts anderes vorsieht, ist eine Mitgliederversammlung auch dann beschlussfähig, wenn ausschließlich Vorstandsmitglieder anwesend sind.
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Vorstandswahlen können dementsprechend rechtskräftig durchgeführt werden.
Mitgliederversammlung ordentlich oder außerordentlich?
Bei der Mitgliederversammlung konnte die Position des 1. Vorsitzenden nicht besetzt werden. Recht kurzfristig wurde dann aber doch jemand gefunden, so dass die Versammlung bereits vier Wochen später wiederholt/stattfinden soll. Handelt es sich bei dieser in engem zeitlichem Zusammenhang zur ersten Mitgliederversammlung nochmals um eine "ordentliche" Mitgliederversammlung oder um eine außerordentliche?
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Sobald die (ordentliche) Mitgliederversammlung gemäß Satzung durchgeführt wurde, handelt es sich bei jeder weiteren Versammlung um eine außerordentliche Versammlung.
Mitgliederversammlung später
Unsere Satzung regelt, die Mitgliederversammlung habe im 1. Quartal eines jeden Jahres stattzufinden. Aufgrund aktueller Ereignisse, die noch der Klärung bedürfen, bevor sie in der Mitgliederversammlung erörtert werden können, soll die Versammlung erst im 2. Quartal stattfinden. Ist dies möglich?
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Grundsätzlich handelt es sich um einen Satzungsverstoß.
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Wenn das Einverständnis aller Mitglieder eingeholt wird, sollte dies u. E. dennoch ohne weitere Konsequenz bleiben.
Mitgliederversammlung unvollständig
Was sind die Konsequenzen, wenn nicht alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen wurden?
- Wenn nicht alle (!) Mitglieder zur Mitgliederversammlung eingeladen wurden, unabhängig davon, ob sie auch ein Stimmrecht haben, sind sämtliche gefassten Beschlüsse von Anfang an nichtig.
Mitgliederzahl
Gibt es eine Mindestanzahl an Mitglieder für einen Verein?
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Ein Verein mit weniger als 3 Mitgliedern ist von Amtswegen zu löschen.
Mitgliedsbeitrag ausschließlich per Lastschrift
Kann ein Vorstand beschließen, dass die Mitgliedsbeiträge künftig nur noch per Lastschriftverfahren zu entrichten sind, andernfalls das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen wird?
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Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags (ggf. zu einem bestimmten Zeitpunkt) ist einer der obersten Pflichten der Vereinsmitglieder. Sofern die Satzung nicht anderes regelt, obliegt die Art und Weise dieser Pflichterfüllung dem Ermessen jedes Mitglieds.
Mitgliedsbeiträge im Voraus einziehen
Ist es möglich, dass die Mitglieder zur Finanzierung einer Investition die Mitgliedsbeiträge für mehrere Jahre im Voraus bezahlen?
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Sofern die Satzung nichts gegenteiliges regelt, ist dies u. E. möglich, wenn es sich quasi um ein Darlehen handelt, d. h. wenn die Mitglieder bei Ausscheiden aus dem Verein einen entsprechenden (anteiligen) Rückzahlungsanspruch haben.
Mitgliedschaft in zwei gleichartigen Vereinen
Ist es möglich, in zwei gleichartigen Vereinen gleichzeitig aktives Mitglied zu sein, wenn z. B. Verein A nur Grundkurse einer Sportart anbietet, Verein B darüber hinaus aber auch noch spezielle Kurse dieser Sportart?
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Sofern die Unterstützung beider Vereine nicht zur Interessenkollision führt, gibt es u. E. kein Problem.
Mitgliedschaft mit Bedingungen
Ein Mitarbeiter eines (großen) Vereins möchte nun auch Mitglied des Vereins werden. Der Verein lehnt dies ab, da seine Zugehörigkeit zum Betriebsrat den Interessen des Vereins widerspricht. Ist dies zulässig?
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Zunächst ist zu klären, ob die Satzung bestimmte Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft vorsieht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Ablehnung des Mitgliedschaftsantrags unzulässig.
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Sollte die Satzung tatsächlich vorsehen, dass Mitglieder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat nicht Mitglied des Vereins werden können, halten wir diese Klausel für rechtlich bedenklich und unter Umständen für anfechtbar.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler