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(Kein) Anspruch auf Zuschuss zur Anschaffung von Sportgeräten

OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.03.2025, Az. 1 U 35/24

Der Fall:

Ein gemeinnütziger (Mehrsparten-)Sportverein beantragt eine Förderung zur Anschaffung von Sportgeräten für die Fitnesssparte. Der Fördermittelgeber lehnt die Bezuschussung ab, weil es sich bei der Fitnesssparte um ein „normales“ Fitnessstudio handele, mithin einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (wiGB) darstelle. Förderungen in diesem Bereich seien laut Förderrichtlinien nicht möglich. Die Parteien streiten nun darüber, ob die Fitnessparte tatsächlich einem wiGB zuzurechnen ist und ob der Fördermittelgeber berechtigt ist, zur Klärung dieser Frage umfassende eigene steuer-/gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilungen vorzunehmen.

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Vorstandsvergütung ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig

SG Berlin, Urteil vom 14.02.2025, Az. S 221 BA 18/23

Der Fall:

In diesem Fall ging es (mal wieder) um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Vorstandsvergütungen. Streitig war, ob die sog. Aufwandsentschädigungen, die ein Vorstandsvorsitzender erhalten hatte, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen.

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Aufteilung gemischt veranlasster Kosten

FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2024, Az. 5 K 125/23

Der Fall:

Der Verein unterhielt eine Schwimm- und eine Tennishalle. Beide wurden sowohl für den ideellen Bereich als auch für den Zweckbetrieb (Vermietung mit Trainer bei der Schwimmhalle bzw. Vermietung an Mitglieder bei der Tennishalle) und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Vermietung ohne Trainer bei der Schwimmhalle und Vermietung an Nichtmitglieder bei der Tennishalle) genutzt. Streitig ist die Behandlung der "Leerstandszeiten", die der Verein vollständig dem ideellen Bereich zugeordnet hatte.

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Anforderungen an eine hybride Mitgliederversammlung

AG Spandau, Urteil vom 27.06.2024, Az. 3 C 78/24

Der Fall:

Der Verein hatte zu einer Mitgliederversammlung in hybrider Form eingeladen. Wegen einer besseren Planbarkeit bzw. entsprechender Vorbereitung war eine Ausschlussfrist für die Teilnahme gesetzt worden; danach sei eine Teilnahme nicht mehr möglich. War dies rechtens?

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Wann gehört eine Jugendreise zum satzungsmäßigen Bereich

FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2024, Az. 5 K 125/23

Der Fall:

Der Verein führte Jugendreisen durch. Dabei fanden jährlich wechselweise in Deutschland internationale Jugendbegegnungen statt. Partnerorganisation des Vereins für diesen Austausch ist die Sportjugend. Hierbei wohnten die jugendlichen Reiseteilnehmer einzeln bei Gasteltern und nahmen an diversen lokalen sportlichen und kulturellen Programmpunkten teil. Vor der Reise fanden mehrere Vorbereitungstreffen statt, um den Teilnehmern die Kultur und die Sportarten näher zu bringen und sie auf das besondere Verhalten in den Gastfamilien vorzubereiten. Der Verein wertete dies als Zweckbetrieb, wurde aber eines Besseren belehrt.

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E-Mail absenden beweist nicht deren Zugang

OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2023, Az. 26 W 13/23

Der Fall:

Sachverhalt irrelevant.

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Reitlehrerin nicht-selbständig tätig

Hessisches LSG, Urteil vom 02.05.2024, Az. L 1 BA 22/23

Der Fall:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Verein Sozialversicherungsbeiträge für seine Reitlehrerin abführen muss.

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Eventualeinberufung der Mitgliederversammlung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2024, Az. 19 W 21/24 (Wx)

Der Fall:

Die Satzung eines Vereins sah vor, dass eine Satzungsänderung nur dann beschlossen werden kann, wenn die mindestens die Hälfte aller Mitglieder zur Mitgliederversammlung erscheinen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die sodann eine Satzungsänderung ohne ein besonderes Anwesenheitsquorum beschließen kann. Das Vereinsregister wies die anschließende Anmeldung zur Eintragung der Satzungsänderung jedoch zurück, weil der Beschluss nicht wirksam zustande gekommen sei.

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Anspruch auf Arbeitslosengeld als Vertragsspieler

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.06.2023, Az. L 2 AL 43/18

Der Fall:

Der Kläger war zunächst Auszubildender und danach Angestellter bei den örtlichen Stadtwerken. Außerdem spielte er im Fußballverein als sog. Vertragsamateur mit einem Entgelt von 250 €/mtl. Als sein Arbeitsverhältnis bei den Stadtwerken endete, meldete sich der Kläger arbeitssuchend und begehrte die Zahlung von Arbeitslosengeld.

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Ausschlussverfahren von (NPD-)Mitgliedern

BVerfG, Urteil vom 02.02.2023, Az. 1 BvR 187/21

Der Fall:

Der Kläger ist langjähriges NPD-Mitglied sowie Landesvorsitzender und klagte gegen seinen Ausschluss aus einem Sportverein, dass dies gegen. Art. 3 GG verstoße, wonach niemand wegen u. a. seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden dürfe.

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