Sie möchten stets auf dem neuesten Stand bleiben? Dann empfehle ich Ihnen meinen Newsletter .
Urteile
FinMin Sachsen-Anhalt, Verfügung vom 19.01.2017, 46 - S 0174 - 3
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt Folgendes:
Das Vermögen einer Körperschaft, das vor dem Eintritt in die Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO angesammelt wurde, unterliegt ebenso der Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO wie das Vermögen, welches seit dem Eintritt in die Steuerbegünstigung gebildet wurde.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017, Az. S 13 R 726/12
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Übungsleiter eines Sportvereines grundsätzlich auch als selbständige Honorarkräfte tätig sein können.
FG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2016, 2 K 1072/14
Die Klägerin, war ab der Vereinsgründung Erste Vorsitzende. Schatzmeister war Herr B., dem die Klägerin die uneingeschränkte Vollmacht erteilte, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In den folgenden Jahren verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer (inkl. Soli) und Umsatzsteuer. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei ihr nicht anzulasten, sondern dem Schatzmeister.
BFH, Urteil vom 10.08.2016, Az. V R 14/15
Der Fall:
Die Beteiligten streiten darum, ob die Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden von der Umsatzsteuer befreit sind und ob sie ggf. dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
LAG Bremen, Beschluss vom 12.07.2016, Az. 1 Sa 70/15
Der Fall:
Die Klägerin ist seit vielen Jahren als Schulsozialpädagogin an einer Schule tätig, aber beim Schulförderverein angestellt und von diesem zur Tätigkeit an die Schule "entliehen". Die Klägerin ist nun der Auffassung, dass diese Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig gewesen wäre und mangels einer solchen Erlaubnis sei sie nicht beim Verein sondern der Schule angestellt und damit im öffentlichen Dienst.
OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, Az. 13 Vergabe 6/16
Der Fall:
Streitig ist die Frage, ob eine Behindertenwerkstatt (gGmbH) bei der Beauftragung von Fahrdienstleistungen das öffentliche Vergaberecht zu berücksichtigen hat.
BFH, Urteil vom 30.11.2016, Az. V R 53/15
Nachdem das Finanzgericht Köln entschieden hatte, sämtliche Veranstaltungen während der "5 tollen Tage", also zwischen Altweiberfastnacht und Aschermittwoch, seien grundsätzlich dem Zweckbetrieb zuzuordnen, vertritt der Bundesfinanzhof hierzu eine gänzlich andere Auffassung:
VG Saarlouis, Urteil vom 17.12.2015, Az. 3 K 319/13
Der Fall:
Ein gemeinnütziger Verein führt jährliche Sommerzeltlager für Jugendliche durch. Hierfür erhält er Zuschüsse des Jugendamts von insgesamt knapp 10.000 € im fraglichen Zeitraum. Bei einer Prüfung stellen sich die den Zuschüssen zugrundeliegenden Teilnehmerlisten als teilweise unwahr heraus.
EuGH, Urteil vom 31.05.2016, Az. C‑117/15
Der Fall:
Vor dem Europäischen Gerichtshof war die Frage zu entscheiden, ob die Ausstrahlungen von Fernsehsendungen in Warte- und Trainingsräumen für Patienten in einem Rehazentrum GEMA-Pflicht auslöst.
SG Gießen, Urteil vom 25.07.2016, Az. S 18 SO 93/16 ER
Strittig war die Frage, ob eine selbständig lehrende Tätigkeit (in vorliegendem Fall die eines Dozenten an einer Volkshochschule) unter den Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG fällt und damit ein Betrag von max. 2.400 €/Jahr bei der Grundsicherung im Alter anrechnungsfrei bleibt. Nachdem der zuständige Landkreis die erzielten VHS-Honorare auf die Grundsicherung anrechnete, hat das Sozialgericht Gießen in einem Eilverfahren Folgendes entschieden: