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Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.08.2019, Az. L 6 U 78/18

Der Fall:

Der Kläger wollte er im Rahmen der Winterarbeit einen Baum fällen, der in die Landebahn des Flugplatzes hineingewachsen war. Dabei wurde er von einem schweren Ast getroffen und erlitt ein Polytrauma. Er begehrt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.

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Hockeytrainer ist bei Betreuung einer Sportmannschaft über längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig

SG Wiesbaden, Urteil vom 17.05.2019, Az. S 8 R 312/16

Der Fall:

Die Beteiligten streiten um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit.

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Basketball-Trainer im Amateurbereich selbständig tätig

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.05.2019, Az. L 9 KR 262/16

Der Fall:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Basketballtrainer für den Verein der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.

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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Vereins ist regelmäßig ein Gewerbebetrieb

BFH, Beschluss vom 20.03.2019, Az. VIII B 81/18

Der Fall:

Ein gemeinnütziger Verein führt Forschungsvorhaben durch, erstellt Studien und initiiert und begleitet Umsetzungsprojekte in Zusammenarbeit mit u. a. der Industrie sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Gegen einen entsprechenden GewSt-Bescheid im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs klagte der Verein mit dem Argument, er erziele mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit, da seine Forschungstätigkeit ausschließlich „geistigen“ Charakter habe.

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Haftungsfreistellung für ehrenamtlich tätige Mitglieder

LG Osnabrück, Urteil vom 05.12.2018, Az. 3 O 1628/18

Der Fall:

Ein Sportverein betriebt einen Sportplatz mit Fußballfeld. Ein Mitglied war seit Längerem für den Verein teils ehrenamtlich, teils auch gegen Vergütung tätig. Insbesondere war er seit vielen Jahren auch mit der Bekämpfung von Nagetieren auf dem Sportplatz des Vereins befasst. Hierzu nutzte er unter anderem Schussfallen, bei denen das Tier bei Auslösen der Falle mit einem Bolzenschuss getötet wird. Eine solche Falle hat er u. a. am Rande des Sportplatzes unter einer mit Sand abgedeckten Betonplatte platziert. Den Gang vor der Falle hatte der Kläger zusätzlich mit einem Spachtel versperrt. Am Rande einer Juniorenmannschaftsfeier hob der zu diesem Zeitpunkt 9-jährige die Betonplatte an, tastete in das Loch, drückte den Spachtel zur Seite und fasste dann in die Falle. Dies löste aus und verletzt ihn an der Hand.

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Verpflichtung zur Erfassung der Bareinnahmen in einem Kassenbehältnis

FG Hamburg, Beschluss vom 28.02.2020, Az. 2 V 129/19

Der Fall:

Vorliegend ist keine gemeinnützige Organisation an dem Verfahren beteiligt, gleichwohl sind der dargestellte Sachverhalt und insbesondere die Urteilsbegründung 1:1 auf Vereine anzuwenden, geht es doch um die Anforderungen an die Führung von Bargeldkassen. Auf der einen Seite war ein Gebrauchtwagenhändler der Ansicht, dass nicht jegliche Bareinnahmen mit (aufzeichnungspflichtigen) Kasseneinnahmen gleichzusetzen seien. Dieser Argumentation schloss sich andererseits das Finanzamt nicht an und schätzte aufgrund erheblicher Buchführungsmängel einen gewissen Umsatz hinzu.

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Erhebung von Umlagen

BGH, Beschluss vom 21.05.2019, II ZR 157/18

Der Fall:

Die Vereinssatzung sah folgende Regelung zur Umlagenerhebung vor:

"Mitglieder, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der G. ein Mandat in Aufsichtsräten, Beiräten oder ähnlichen Gremien wahrnehmen und hierfür eine Vergütung erhalten, haben zusätzlich zu ihren Mitgliedsbeiträgen einen gesonderten Beitrag zu entrichten. Dieser Sonderbeitrag dient zur Unterstützung der für die G. aus diesen Mandaten entstehenden erweiterten Aufgaben. Die Höhe des Sonderbeitrags ergibt sich aus der dazu vom Hauptvorstand beschlossenen Sonderbeitragsordnung."

Hiergegen bzw. gegen die dementsprechende Zahlungsaufforderung klagte ein Mitglied mit der Begründung, die o. g. Satzungsregelung sei unwirksam. Eine über die reguläre Beitragsschuld hinausgehende finanzielle Belastung des Mitglieds eines Idealvereins müsse eindeutig aus der Satzung hervorgehen und ihre Obergrenze müsse der Höhe nach bestimmt oder objektiv bestimmbar sein, was vorliegend nicht erfüllt sei.

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Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein

LG Detmold, Urteil vom 31.01.2018, 03 S 69/18

Der Fall:

Der Vereinsvorstand schloss ein Mitglied aus dem Verein aus, weil dieses sich wiederholt „rechtswidrig“ verhalten und damit dem Ansehen und den Interessen des Vereins geschadet habe. Das betroffene Mitglied klagte gegen diesen Vereinsausschluss.

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ÜL-Freibetrag für Senioren-Fahrdienste

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2018, Az. 3 K 888/16

Der Fall:

Die Klägerin betreibt ein Seniorenzentrum. Sie bietet u. a. teilstationäre Tagespflege an. Teil der im Rahmen der Tagespflege von der Klägerin zu erbringenden Leistungen ist die notwendige Beförderung der Nutzer von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Fahrten führt sie mit Kleinbussen mit Hebebühne mit maximal acht Nutzern durch. Jeweils ein Fahrer führt eine Tour durch. Dieser hilft den Nutzern von der Wohnung zum Bus und zurück. Die Fahrer werden hierzu von der Klägerin oder externen Anbietern geschult. Sie erhielten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von max. 2.100 € bzw. 2.400 € jährlich.

Die acht Fahrer machten Stundenaufzeichnungen. Die Klägerin führte für sie keine Lohnsteuer ab. Sie war der Ansicht, der Lohn sei nach § 3 Nr. 26 EStG für bürgerschaftlich engagierte, nebenberuflich tätige Mitarbeiter steuerfrei. Das Finanzamt gelangte nach einer Lohnsteuer-Außenprüfung allerdings zu dem Ergebnis, die Fahrtätigkeit diene mangels persönlichem Kontakt nicht der Förderung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten. Anzuwenden sei insofern der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG i.H.v. 500 € bzw. 720 € ab 2013. Das Finanzamt erließ gegenüber der Klägerin einen entsprechenden Lohnsteuer-Haftungsbescheid.

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Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe - mehrtägiges Open-Air-Festival

LSG München, Urteil vom 17.05.2018, Az. L 4 KR 139/14

Der Fall:

Der Kläger ist ein eingetragener Verein mit den als gemeinnützig anerkannten Satzungszwecken Kultur und Entwicklungshilfe. Diese Satzungszwecke werden durch Abhaltung kultureller Veranstaltungen (z. B. Konzerte) mit anschließender Überlassung des erzielten Gewinns an ebenfalls gemeinnützige Organisationen im Bereich Entwicklungshilfe umgesetzt. In diesem Sinne wird jährlich ein 3-tägiges-Open-Air-Festival durchgeführt, bei dem etwa zehn Künstler auftreten.

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