OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.09.2013, Az. 3 W 34/13
Der Fall:
Ein Verein hat satzungsgemäß die Förderung des Sports zum Zweck, der durch den Betrieb eines Fitnessstudios erreicht werden soll. Das Amtsgericht verweigerte die beantragte Eintragung ins Vereinsregister, wogegen der Verein erfolglos klagte.