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Urteile
LG Augsburg, Urteil vom 28.08.2017, Az. 34 0 8/17
Der Fall:
Geklagt hatte ein Schüler einer Skifreizeit, der vom Lehrer unbeaufsichtigt im Skikinderland über eine Schanze fuhr und schwer stürzte. Der Schüler verklagt nun den Lehrer auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2018, Az. 9 U 149/17
Der Fall:
Geklagt hatte der Besucher eines Fests, der am Ausgang des Festzelts auf regennasser Metallrampe gestürzt war und nun Schmerzensgeld aufgrund Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begehrt.
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OLG Celle, Urteil vom 20.06.2016, Az. 20 U 37/15
Der Fall:
Geklagt hatte ein Bezirksschützenverband, der seinerseits Schießsportgemeinschaften aufgenommen hatte und deren Mitgliedschaft in dem übergeordneten Dachverband auf Landesebene festgestellt wissen wollte.
Der beklagte Dachverband hatte die Mitgliedschaft der Schießsportgemeinschaften abgelehnt, weil der Bezirksverband bei der Aufnahme der Schießsportgemeinschaften gegen die Satzung des Landesverbands verstoßen habe.
Einen solchen Verstoß nimmt die Satzung des Landesverbands insbesondere an, wenn durch den Austritt eines Vereins mit allen seinen Mitgliedern aus der Schützenorganisation und den gleichzeitigen oder zeitversetztem Beitrittsversuch eines neu gegründeten Vereins die Beitragspflicht umgangen werden soll.
FinMin Sachsen-Anhalt, Verfügung vom 19.01.2017, 46 - S 0174 - 3
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt Folgendes:
Das Vermögen einer Körperschaft, das vor dem Eintritt in die Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO angesammelt wurde, unterliegt ebenso der Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO wie das Vermögen, welches seit dem Eintritt in die Steuerbegünstigung gebildet wurde.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017, Az. S 13 R 726/12
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Übungsleiter eines Sportvereines grundsätzlich auch als selbständige Honorarkräfte tätig sein können.
FG Saarbrücken, Urteil vom 07.12.2016, 2 K 1072/14
Die Klägerin, war ab der Vereinsgründung Erste Vorsitzende. Schatzmeister war Herr B., dem die Klägerin die uneingeschränkte Vollmacht erteilte, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In den folgenden Jahren verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer (inkl. Soli) und Umsatzsteuer. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei ihr nicht anzulasten, sondern dem Schatzmeister.
BFH, Urteil vom 10.08.2016, Az. V R 14/15
Der Fall:
Die Beteiligten streiten darum, ob die Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden von der Umsatzsteuer befreit sind und ob sie ggf. dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
LAG Bremen, Beschluss vom 12.07.2016, Az. 1 Sa 70/15
Der Fall:
Die Klägerin ist seit vielen Jahren als Schulsozialpädagogin an einer Schule tätig, aber beim Schulförderverein angestellt und von diesem zur Tätigkeit an die Schule "entliehen". Die Klägerin ist nun der Auffassung, dass diese Arbeitnehmerüberlassung erlaubnispflichtig gewesen wäre und mangels einer solchen Erlaubnis sei sie nicht beim Verein sondern der Schule angestellt und damit im öffentlichen Dienst.
OLG Celle, Beschluss vom 13.10.2016, Az. 13 Vergabe 6/16
Der Fall:
Streitig ist die Frage, ob eine Behindertenwerkstatt (gGmbH) bei der Beauftragung von Fahrdienstleistungen das öffentliche Vergaberecht zu berücksichtigen hat.