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Urteile
BFH, Urteil vom 10.12.2020, Az. V R 39/18
Der Fall:
Kläger ist eine gemeinnützige Organsation zur Förderung von Kunst und Kultur. Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt neben dem Eintritt auch zum Verzehr eines Drei-Gänge-Menüs bzw. bei Nachmittags-Veranstaltung zur Einnahme von Kaffee/Tee, Kuchen, Eis und Herzhaftem. Das Stück beginnt, wenn die Gäste den Raum betreten. Schauspieler weisen den Gästen ihre Plätze zu. Im Rahmen des Stücks erhalten die Gäste wie auch die Schauspieler ein Essen, das in die einzelnen Szenen integriert ist. Dabei sind die Schauspieler zugleich das Bedienpersonal. Die Aufführung wird nicht unterbrochen. Während des gesamten Stückes werden die Gäste in die Szenen einbezogen. Die Essensvarianten sind Bestandteile der einzelnen Szenen. Zu klären war nun, ob die Umsätze "Eintritt" und "Catering" steuerlich getrennt oder als einheitlicher Gesamtumsatz zu betrachten sind und falls Letzteres, welcher (einheitlicher) Steuersatz dann zugrundezulegen ist.
KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2020, Az. 22 W 61/19
Der Fall:
Bei den Vorstandswahlen hatte der Kläger lediglich die JA-Stimmen protokolliert, jedoch weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Das Registergericht lehnte eine Eintragung ab.
LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2020, Az. L 6 AS 292/18
Der Fall:
Der Kläger war als Sportlehrer nebenberuflich als (unstreitig) selbständiger Honorartrainer in einem Verein tätig. Die Beteiligten streiten darüber, ob die gezahlte ÜL-Pauschale bei einer selbständigen Tätigkeit auf den ALG II-Bezug angerechnet wird.
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.2020, Az. 2 U 257/19
Der Fall:
Ein gewerblicher Händler hatte Waren über eine Online-Handelsplattform angeboten, ohne eine spezielle Datenschutzerklärung vorzuhalten. Dies war von einem Wirtschaftsverband abgemahnt/beklagt worden. Ein Fall, der 1:1 auch auf (gemeinnützige) Vereine angewendet werden kann.
FG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2019, Az. 6 K 3315/17
Der Fall:
Geklagt hatte ein gewerbliches Dienstleistungsunternehmen, welches sich durch die Steuerbegünstigung eines gemeinnützigen Mitbewerbers benachteiligt sah.
OLG Stuttgart, Urteil vom 17.03.2020, Az. 6 U 194/18
Der Fall:
Der Unfall ereignete sich in einem Durchgangsbereich zwischen zwei Kletterhallen. In diesem ca. 2,80m breiten und ca. 8m langen Durchgang befanden sich an beiden Seitenwänden Klettervorrichtungen, auf der einen Seite zum Seil-Klettern, auf der anderen Seite insbesondere für Kinder und Jugendliche zum Bouldern. Der Kläger, der zum Unfallzeitpunkt selbst weder kletterte noch sicherte, wurde durch einen herabstürzenden Kletterer getroffen; er erlitt u. a. mehrfache Frakturen der Wirbelsäule und ist seither querschnittsgelähmt. Der Kläger hat deswegen den herabstürzenden Kletterer und die diesen mit Seil und Sicherungsgerät sichernde Frau sowie die Betriebsführerin der Kletteranlage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt mehr als 600.000 € verklagt.
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.09.2019, Az. 15 Ta 2/19
Der Fall:
In der Hauptsache verfolgt der Kläger einen Anspruch auf "Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung" als Trainerassistent für verschiedene weibliche Hockey-Mannschaften (Jugend und Damen). Er begründet seinen insgesamt mit 1.530,00 € netto bezifferten Anspruch damit, der hauptamtliche Damentrainer, zugleich sportlicher Leiter des weiblichen Sektors des beklagten Sportvereins, habe ihm im Fall eines Wechsels zu seinem Verein eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit als Co-Trainer in der üblichen Höhe bzw. in selber Höhe wie bei seinem bisherigen Sportverein zugesagt. Üblich sei jedenfalls für einen Trainer mit C- und B-Lizenz eine Aufwandsentschädigung von mindestens 15,00 € netto pro Stunde. Der beklagte Verein ist der Auffassung, der Kläger habe - wie viele andere Eltern von hockeyspielenden Kindern - ehrenamtlich beim Training und bei der Betreuung der Jugendmannschaft seiner Tochter gearbeitet.
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.08.2019, Az. L 6 U 78/18
Der Fall:
Der Kläger wollte er im Rahmen der Winterarbeit einen Baum fällen, der in die Landebahn des Flugplatzes hineingewachsen war. Dabei wurde er von einem schweren Ast getroffen und erlitt ein Polytrauma. Er begehrt die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
SG Wiesbaden, Urteil vom 17.05.2019, Az. S 8 R 312/16
Der Fall:
Die Beteiligten streiten um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.05.2019, Az. L 9 KR 262/16
Der Fall:
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit als Basketballtrainer für den Verein der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag.