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Ballfangzaun am Sportgelände

OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.11.2015, Az. 12 U 184/14

Der Kläger (= Nachbar eines Sportgeländes) hatte gegen den Verein geklagt, da es immer wieder zu Ballüberflügen auf das Grundstück gekommen sei und Jugendliche dann eigenmächtig über den Zaun kletterten, um die Bälle zurückzuholen. Dadurch sei der Zaun des Klägers in der Vergangenheit beschädigt worden.

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Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Krankenhäuser

OFD Frankfurt, Verfügung vom 07.03.2016, Az. S 0186 A - 6 - St 53

Der Fall:

Üben Krankenhäuser wirtschaftliche Tätigkeiten aus, die nicht dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zuzurechnen sind, so ist gesondert zu prüfen, ob insoweit ein eigenständiger steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder ein weiterer Zweckbetrieb vorliegt.

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Umsatzsteuerfreiheit von Integrationskursen

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 29.10.2015, Az. S 7179 - 126 - St 181

Der Fall:

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Integrations- bzw. Deutschkurse umsatzsteuerfrei sind, hat die OFD Niedersachsen mit Verfügung vom 29.10.2015 wie folgt Stellung genommen:

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§ 31a BGB-Satzungsregelung

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.11.2015, Az. 12 W 1845/15

Der Fall:

Seit Einführung des § 31a BGB im Jahr 2009 profitieren unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder insoweit von einer Haftungsbegrenzung, als sie persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften. Im Falle einer einfachen Fahrlässigkeit haben die Vorstandsmitglieder einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein, d. h. der Verein muss die Haftung für durch lediglich einfache Fahrlässigkeit eingetretene Schäden übernehmen.

Ein Verein hatte nun in seiner Satzung geregelt, dass dieser Freistellungsanspruch auch bei grober Fahrlässigkeit gelten soll, mithin die Vorstandsmitglieder nur noch für vorsätzlich verursachte Schäden persönlich haften.

Das zuständige Amtsgericht lehnte die Eintragung dieser Satzungsänderung ab, mit der Begründung, vom Gesetzestext des § 31a BGB dürfe nicht abgewichen werden; eine über die gesetzliche Vorgabe hinaus noch weitergehende Haftungsbegrenzung der Ehrenamtlich Tätigen sei nicht möglich.

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USt bei Behindertenwerkstätten

BMF-Schreiben, vom 25.04.2016, Az. III C 2 - S 7242-a/09/10005

Der Fall:

Werkstätten für behinderte Menschen können den ermäßigten Steuersatz von 7% bislang nur auf den Verkauf von Waren, die in einer Werkstätte für behinderte Menschen selbst hergestellt worden sind, sowie auf den Verkauf von zugekauften Waren anwenden, wenn diese be- oder verarbeitet wurden und hierdurch eine Wertschöpfungsgrenze überschritten wurde.

Dieser Auffassung liege ein überholtes Bild einer Werkstatt für behinderte Menschen zugrunde, so dass das Bundesfinanzministerium seine Vorgaben wie folgt geändert hat:

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Steuerliche Behandlung von Tafeln

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2016, Az. S-7100 - 674 - St 171 / S-0185 - 7 - St 245 / G-1412 - 27 - St 251 / S-2223 - 324 - St 235

Der Fall:

Tafeln sammeln Lebensmittel ein, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, aber im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können. Die Tafeln erhalten die Lebensmittel unentgeltlich und geben sie an bedürftige Menschen ab. Die Bedürftigkeit ermittelt jede Tafel unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Die Tafeln geben die Lebensmittel unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag ab. Sie können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben. Der Schwerpunkt muss aber auf dem Sammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.

Zur steuerlichen Behandlung der Tafeln hat die OFD Niedersachsen folgende Grundsätze veröffentlicht:

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Gemeinde muss auch freie KiTa bezuschussen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, Az. 12 S 638/15

Der Fall:

Die Gemeinde hatte beschlossen, dass die Eltern von Kindern des städtischen Kindergartens einen Zuschuss bekommen sollen, diejenigen eines freien Kindergartens jedoch nicht. Dagegen klagte ein Elternpaar eines Waldorf-Kindergartens.

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Keine Gemeinnützigkeit, wenn nur Männer aufgenommen werden

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2015, Az. 6 K 2138/14 K

Der Fall:

Zu klären ist die Frage, ob eine Freimaurerloge als gemeinnützig anerkannt werden kann, wenn diese nur Männer als Mitglieder zulässt.

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Kein Übungsleiterfreibetrag für Turnierrichter

FG Nürnberg, Urteil vom 15.04.2015, Az. 5 K 1723/12

Der Fall:

Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerbefreit sind.

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Tanzkurzen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2015, Az. 12 K 2582/12

Der Fall:

Streitig war, ob der Verein mit Tanzkursen zugleich sport­liche Veran­stal­tungen im Sinne von § 4 Nr. 22 Buchst. b) UStG durch­führt und mithin die entsprechenden Gebühren umsatzsteuerfrei wären oder ob die Tanzkurse nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG wenigstens dem ermäßigten Steuersatz unter­liegen. Das Finanzamt hatte die Tanzkursgebühren dem Regelsteuersatz von 19% unterworfen.

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