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USt bei Behindertenwerkstätten

BMF-Schreiben, vom 25.04.2016, Az. III C 2 - S 7242-a/09/10005

Der Fall:

Werkstätten für behinderte Menschen können den ermäßigten Steuersatz von 7% bislang nur auf den Verkauf von Waren, die in einer Werkstätte für behinderte Menschen selbst hergestellt worden sind, sowie auf den Verkauf von zugekauften Waren anwenden, wenn diese be- oder verarbeitet wurden und hierdurch eine Wertschöpfungsgrenze überschritten wurde.

Dieser Auffassung liege ein überholtes Bild einer Werkstatt für behinderte Menschen zugrunde, so dass das Bundesfinanzministerium seine Vorgaben wie folgt geändert hat:

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Steuerliche Behandlung von Tafeln

OFD Niedersachsen, Verfügung vom 09.02.2016, Az. S-7100 - 674 - St 171 / S-0185 - 7 - St 245 / G-1412 - 27 - St 251 / S-2223 - 324 - St 235

Der Fall:

Tafeln sammeln Lebensmittel ein, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, aber im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können. Die Tafeln erhalten die Lebensmittel unentgeltlich und geben sie an bedürftige Menschen ab. Die Bedürftigkeit ermittelt jede Tafel unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Die Tafeln geben die Lebensmittel unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag ab. Sie können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben. Der Schwerpunkt muss aber auf dem Sammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen.

Zur steuerlichen Behandlung der Tafeln hat die OFD Niedersachsen folgende Grundsätze veröffentlicht:

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Gemeinde muss auch freie KiTa bezuschussen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016, Az. 12 S 638/15

Der Fall:

Die Gemeinde hatte beschlossen, dass die Eltern von Kindern des städtischen Kindergartens einen Zuschuss bekommen sollen, diejenigen eines freien Kindergartens jedoch nicht. Dagegen klagte ein Elternpaar eines Waldorf-Kindergartens.

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Keine Gemeinnützigkeit, wenn nur Männer aufgenommen werden

FG Düsseldorf, Urteil vom 23.06.2015, Az. 6 K 2138/14 K

Der Fall:

Zu klären ist die Frage, ob eine Freimaurerloge als gemeinnützig anerkannt werden kann, wenn diese nur Männer als Mitglieder zulässt.

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Kein Übungsleiterfreibetrag für Turnierrichter

FG Nürnberg, Urteil vom 15.04.2015, Az. 5 K 1723/12

Der Fall:

Streitig ist, ob die Einkünfte des Klägers als Turnierrichter im Pferdedressur- und Springreiten gem. § 3 Nr. 26 EStG steuerbefreit sind.

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Tanzkurzen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.2015, Az. 12 K 2582/12

Der Fall:

Streitig war, ob der Verein mit Tanzkursen zugleich sport­liche Veran­stal­tungen im Sinne von § 4 Nr. 22 Buchst. b) UStG durch­führt und mithin die entsprechenden Gebühren umsatzsteuerfrei wären oder ob die Tanzkurse nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) UStG wenigstens dem ermäßigten Steuersatz unter­liegen. Das Finanzamt hatte die Tanzkursgebühren dem Regelsteuersatz von 19% unterworfen.

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Amtsgericht löscht (zu) große KiTa-Vereine aus dem Vereinsregister

KG Berlin, Urteile vom 16.02.2016, Az. 22 W 88/14 sowie Az. 22 W 71/15

Das Kammergericht Berlin hat jüngst mit gleich zwei gleichlautenden Beschlüssen an einem Tag "Recht gesprochen", deren Tragweite in und für die Zukunft genauestens beobachtet werden muss. Es geht hier um die Grundsatzfrage, ob ein (ehemals) Idealverein aufgrund einer mittlerweile stattlichen Größe nicht mehr als Ideal- sondern als Wirtschaftlicher Verein anzusehen ist, was in der Folge die Löschung aus dem Vereinsregister nach sich ziehen würde.

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Fallen Vergütungen an Rettungshelfer unter die sog. Übungsleiterpauschale?

FG Köln, Urteil vom 25.02.2015, Az. 3 K 1350/12

Der Fall:

Im vorliegenden Fall ging es darum, ob die Vergütungen an Rettungshelfer im sog. Hintergrunddienst von Hausnotrufdiensten vollumfänglich der Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG, also des sog. Übungsleiterfreibetrags, unterliegen.

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Sind sog. "Spartenbeiträge" umsatzsteuerpflichtig?

FG Müchen, Urteil vom 29.01.2015, Az. 14 K 1553/12

Im vorliegenden Fall geht es um einen gemeinnützigen Schützenverein. Die Mitglieder haben bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr zu bezahlen sowie danach den regelmäßigen jährlichen Vereinsbeitrag. Um die Schießanlage nutzen zu können, wird zusätzlich ein vom Alter des Schützen und der Anzahl der Schüsse abhängiger sog. "Spartenbeitrag" erhoben.

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BGH entscheidet über Gefälligkeitsfahrten

BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. III ZR 346/14

Der Fall:

Eine ältere Dame fuhr ihre Enkelin mit ihrem Privat-Pkw zu einem Fußballturnier, erlitt einen Verkehrsunfall und machte Schadensersatz für entstandene Zahnbehandlungen und Brillenkosten sowie Schmerzensgeld geltend. Das OLG Celle (nachzulesen hier) hatte der Klage teilweise stattgegeben, denn mit der Fahrt der Enkelin zum Fußballturnier habe die Klägerin auch die Interessen des Vereins vertreten, dem natürlich daran gelegen war, dass sämtliche Spieler zum Turnierort kommen. Ob der Verein die Klägerin ausdrücklich beauftragt habe, den Fahrdienst (im Interesse des Vereins) zu leisten, sei unerheblich.

Dieses Urteil hat der BGH nun aufgehoben!

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