ZurückPferdepensionen sind steuerpflichtig
Der Fall:
Die Beteiligten streiten darum, ob die Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden von der Umsatzsteuer befreit sind und ob sie ggf. dem Regelsteuersatz oder dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Die Begründung:
Dienstleistungen eines gemeinnützigen Reitsportvereins im Rahmen einer Pensionspferdehaltung unterliegen dem vollen (Regel-)Steuersatz von 19%. Es kommt weder eine Steuerermäßigung im Rahmen eines Zweckbetriebs in Betracht, noch eine gänzliche Steuerbefreiung im Sinne der unionsrechtlichen MwStSystRL.
Nach Unionsrecht sind "bestimmte, in engem Zusammenhang mit Sport- und Körperertüchtigung stehende Dienstleistungen" steuerfrei. Der BFH war bisher der Ansicht, hierunter sei auch die Dienstleistung einer Pferdepension zu verstehen (vgl. Urteil vom 16.10.2013, Az. XI R 34/11). Diese Ansicht hat der BFH mit seinem neuesten Urteil nun aufgegeben.
BFH, Urteil vom 10.08.2016, Az. V R 14/15
(c) Steuerberatung Sandra Oechler
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