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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
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Ladungsfrist
Ist es rechtmäßig, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung bereits 3 Monate vorher über die Mitgliederzeitschrift erfolgt?
- Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Ladungsfrist nach allgemeiner Auffassung so zu wählen, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Liquidatoren absetzen
Gibt es Möglichkeiten, Liquidatoren eines Vereins abzusetzen, wenn sie ihre Aufgaben gem. § 49 BGB nicht erfüllt haben?
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§ 48 BGB bestimmt, dass die Liquidation eines Vereins entweder durch den Vorstand zu erfolgen hat oder durch eine andere Person, die vom Vorstand zu benennen ist und fortan die rechtliche Stellung eines Vorstands innehat.
- Demzufolge sind Liquidatoren nach denselben Vorschriften zu bestellen wie Vorstandsmitglieder. Auch die Abbestellungder Liquidatoren erfolgt diesen Vorschriften entsprechend.
Logo
Ein Vereinsmitglied hat vor über 25 Jahren unser Vereinslogo entworfen und macht nun Urheberrechte geltend. Ist dies rechtens?
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Die Urheberrechte könnten tatsächlich bei dem Mitglied liegen, allerdings wird die Beweisführung ohne schriftliche Unterlagen schwierig sein.
Löhne stunden
Ist es möglich, aufgrund eines finanziellen Engpasses die Löhne verspätet auszuzahlen, wenn Lohnsteuer und Sozialversicherung weiterhin ordnungsgemäß abgeführt wurde?
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Sobald fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden, indem z. B. Zahlungen eingestellt werden, ist der Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit regelmäßig erfüllt.
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Die gesetzlichen Vertreter haben innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt (!) dieser Situation einen Insolvenzantrag zu stellen.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler