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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Impressum

Welche Angaben muss eine Vereins-Website im Impressum enthalten?

  • Der Gesetzgeber sieht gemäß § 5 TMG folgende Pflichtangaben im Rahmen von geschäftsmäßigen Internetauftritten vor:

    • Rechtsform des Vereins (e. V., n. e. V.),
    • Name und Anschrift, zusätzlich der Vertretungsberechtigten (Vorstand nach § 26 BGB),
    • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen: E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer,
    • Aufsichtsbehörde bei genehmigungspflichtigen Gewerben (z. B. Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO durch die Stadt Frankfurt, Ordnungsamt, Adresse der Behörde),
    • Umsatzsteuer­identifikations­nummer, sofern vorhanden.


Interessenkonflikt

Wie muss sich der Vorstand bei einer Abstimmung über eine größere Reparaturmaßnahme verhalten, bei der auch das Angebot eines Vorstandsmitglieds vorliegt?

  • Grundsätzlich spricht nichts dagegen, den Auftrag an das Unternehmen eines Vorstandsmitglieds zu vergeben, wenn dieses Angebot als das beste gilt.

  • Das betroffene Vorstandsmitglied darf allerdings weder bei den Beratungen noch bei der Beschlussfassung anwesend sein, da dieser Beschluss ansonsten angefochten werden kann.

 

Interim-Kassenwart von Vorstand bestimmt

Unser Kassenwart ist kurz nach seiner Wahl zurückgetreten. Kann der Vorstand eine Person für dieses Amt vorübergehend bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen?

  • Sofern die Satzung den Vorstand zu dieser Amtshandlung berechtigt, ist dieses Vorgehen legitim.

  • Enthält die Satzung keine entsprechende Vorschrift, ist der Beschluss ohne satzungsmäßige Grundlage zustande gekommen und damit nichtig. Der benannte Kassenwart wird erst durch die Wahl einer (außer-)ordentlichen Mitgliederversammlung zum Vorstandsmitglied.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler