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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
E
E-Mail als Standard-Schriftform
Ist es möglich, Einladungen zur Mitgliederversammlung elektronisch zu versenden, soweit entsprechende E-Mail-Adressen vorhanden sind, und nur die restlichen Mitglieder auf herkömmlichem Weg einzuladen?
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Ihre Satzung sollte regeln, in welcher Form die Einladung zur Mitgliederversammlung zu erfolgen hat. Die Möglichkeit einer Einladung per E-Mail sollte explizit als zugelassene Form genannt sein, obwohl E-Mail mittlerweile als "schriftlich" gilt.
Ehrenamtspauschale
Wem kann die Ehrenamtspauschale ausgezahlt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Anspruchsberechtigt ist jeder, der sich nebenberuflich für eine gemeinnützige Organisation engagiert.
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Aufwandsentschädigungen bis 720 € (bis 31.12.2012: 500 €) pro Jahr können steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.
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Voraussetzung ist die Verankerung der Ehrenamtspauschale in der Satzung.
Ehrenvorsitzende
Wer bestimmt Mitglieder zu Ehrenmitgliedern bzw. sogar Ehrenvorsitzenden? Welche Recht haben Ehrenvorsitzende? Dürfen sie ohne Zustimmung des Vorstands an Vorstandsitzungen teilnehmen? Können sie als Vorsitzende gewählt werden?
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Die Satzung oder eine Ehrenordnung bestimmen, welche Voraussetzungen zum Titel "Ehrenmitglied" bzw. "Ehrenvorsitzende(r)" erfüllt sein müssen und welches Vereinsorgan/Gremium o. ä. über die Verleihung eines solchen Titels entscheidet.
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Ehrenvorsitzende haben zunächst einmal nur das Recht, diesen Titel zu tragen. Solange die Satzung nicht anderes bestimmt, ergeben sich aus diesem Titel keine Rechte. Sie haben also nicht automatisch das Teilnahmerecht an Vorstandsitzungen.
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Ohne besondere Rechten und Pflichten können sie zur Vorsitzenden gewählt werden.
Eingetragener Verein - Wer bestimmt das?
Kann der Vorstand bestimmen, dass der Verein zur Eintragung beim Amtsgericht angemeldet wird?
- Nein, zur Umwandlung eines nicht-eingetragenen Vereins in einen eingetragenen Verein bedarf es einer entsprechenden Satzungsänderung, und die ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
Eingetragener Verein vs. Nicht-eingetragener Verein
Gibt es unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich des Vorhandenseins bzw. der Größe eines Vorstands bei einem e. V. und einem nicht e. V.? Können nicht eingetragene Vereine Spenden annehmen? Wenn ja, kann der Spender diese absetzen? Müssen nur eingetragene Vereine eine Steuererklärung abgeben? Können nicht eingetragene Vereine Konten eröffnen?
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Beide Unternehmensformen brauchen zwingend einen Vorstand, der aus mindestens einer Person besteht. Die Satzungmuss ggf. entsprechend formuliert werden.
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Bei Spenden ist nicht die Frage e. V. oder nicht e. V. maßgebend, sondern ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht. Gemeinnützige Vereine können Spenden mit entsprechender Zuwendungsbestätigung entgegennehmen, d. h. diese Spenden sind beim Spender steuerlich absetzbar.
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Nein, auch nicht-eingetragene Vereine sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
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Kreditinstitute werden in der Regel Konten auch auf den Namen nicht-eingetragener Vereine eröffnen (nach Vorlage von Satzung, Freistellungsbescheid o. ä.).
Einladung
Wer eine "Einladung" ausspricht ist Gastgeber und als solcher für seine Gäste verantwortlich.Spielt es für Haftungsfragen eine Rolle, ob man eine "Einladung" ausspricht oder ob man allgemeiner formuliert "... veranstaltet der Sportverein XY sein diesjähriges Oktoberfest...". Wer daraufhin kommt, ist ggf. selbst schuld!?
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Die Formulierung einer Veranstaltungseinladung spielt für Haftungsfragen keine Rolle. Es ist unerheblich, ob sie Gäste gezielt einladen oder sie "nur dulden".
Einsicht in Vorstandsprotokolle
Kann ein Mitglied Einsicht in die Protokolle des Vorstands nehmen?
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Der Vorstand kann die Einsichtnahme in Vorstandsprotokolle verweigern, solange das Mitglied nicht einen persönliches begründetes Interesse daran vorbringen kann.
Entlastung einzeln erteilen?
Ist es möglich, einzelne Vorstandsmitglieder (z. B. den Kassenwart) nicht zu entlasten, anderen Vorstandsmitgliedern aber die Entlastung zu erteilen?
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Selbstverständlich können Vorstandsmitglieder separat entlastet werden oder eben auch gerade nicht entlastet werden. Insbesondere beim Kassenwart kommt es auf den Antrag der Kassenprüfer an.
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Ansonsten liegt die Vorgehensweise im Ermessen des Versammlungsleiters bzw. der Mitgliederversammlung, sofern die Satzung keine entsprechenden Regelungen enthält.
Entlastung nicht erteilt
Was sind die Konsequenzen einer Nicht-Entlastung?
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Durch die Nicht-Entlastung behält sich der Verein vor, möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen ein oder mehrere Vorstandsmitglied(er) geltend zu machen.
Entlastung selbst mitstimmen
Können Vorstandsmitglieder über ihre Entlastung selbst mit abstimmen?
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Nein, bei der Entlastung haben die zu entlastenden Personen kein Stimmrecht.
Entlastung trotz fehlenden Berichts
Kann einem Vorstand Entlastung erteilt werden, obwohl nicht alle lt. Satzung geforderten Berichte (z. B. von Beiräten) an der Mitgliederversammlung vorgelegt wurden?
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Die Erteilung einer Entlastung liegt im Ermessen der Mitgliederversammlung. Wenn diese den Vorstand auch ohne Vorlage aller Informationen entlastet, ist dies statthaft.
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Allerdings wirkt die Entlastung grundsätzlich nur für Tatbestände, die der Mitgliederversammlung bekannt gegeben wurden oder die sie hätte kennen müssen.
Entlastung vorzeitig
Zum 31.12.01 lege ich mein Vorstandsamt nieder und kündige zu diesem Zeitpunkt auch die Mitgliedschaft. Kann ich eine Entlastung zu diesem Zeitpunkt verlangen oder geschieht dies erst auf der Mitgliederversammlung im März 02?
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Über die Entlastung von Vorstandsmitgliedern hat die Mitgliederversammlung abzustimmen - entweder auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung oder es müsste ggf. eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Erbbaurecht aufheben
Die Kommune will ein Grundstück, über das mit dem Verein ein Erbbaurechtvertrag über 99 Jahre geschlossen wurde, verkaufen und somit den Vertrag vorzeitig lösen. Ist dies möglich?
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Auch eine Kommune kann nicht einseitig Verträge lösen, sofern ihr dieses Recht nicht ausdrücklich vertraglich zugesichert ist.
Ergänzungswahl
Unser Kassenwart hat sein Amt niedergelegt. Die Satzung regelt für diesen Fall folgendes: "Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds während der Amtszeit, ergänzt sich der Vorstand durch Zuwahl bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung." Was ist nun zu tun?
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Die Satzungsregelung ist u. E. eindeutig: Der Vorstand wählt für die Übergangszeit intern einen neuen Kassenwart; bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung wird das Amt zur Wahl gestellt.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler