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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Familienangehörige im Vorstand

Ist es zulässig, dass Ehemann 1. Vorsitzender, Ehefrau Kassenwartin und Tochter Schriftführerin ist?

  • Sofern die Satzung nichts Gegenteiliges regelt, ist dies u. E. zulässig.

 

Förderkreis vs. Förderverein

Gibt es einen Unterschied zwischen Förderkreis und Förderverein?

  • Ja, es gibt einen Unterschied, obwohl diese Begriffe oftmals fälschlicherweise synonym verwendet werden.

  • Ein Förderverein ist ein Verein (egal ob in das Vereinsregister eingetragen oder nicht) mit allen entsprechenden Konsequenzen.

  • Ein Förderkreis entspricht rechtlich einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), d. h. es handelt sich um eine "Interessengemeinschaft", aber nicht um eine eigenständige juristische Person.

 

Förderung verweigert

Mein Antrag auf Förderung bei einem Förderverein wurde abgelehnt mit der Begründung, ich entspräche nicht mehr der Zielgruppe. Die Änderung der Definition sei in einer Mitgliederversammlung beschlossen worden, in der Satzung steht davon aber nichts. Wie kann ich diese Angelegenheit klären?

  • Der Vorstand ist an die rechtskräftig gefassten Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung gebunden. Er muss sich u. E. nicht weitergehend für seine Handlungen rechtfertigen.

 

Förderverein

Welche Besonderheiten sind bei einem Förderverein zu berücksichtigen?

  • Die Beschaffung von Mitteln ist in der Satzung des Fördervereins festzulegen. Die zu fördernde Körperschaft muss ihrerseits gemeinnützig sein.

  • Ist das Betätigungsfeld des Fördervereins die ausschließliche Mittelbeschaffung, muss sich aus der Satzung ergeben, dass die gesamten Mittel für den genannten Zweck zu verwenden sind.

  • Ein Förderverein muss sich nicht ausschließlich darauf beschränken, Mittel zu sammeln und weiterzuleiten. Er kann durchaus auch unmittelbar eigene Aktivitäten entfalten, die dem Förderzweck dienen, sowie (satzungsgemäße) Aktivitäten der von ihm geförderten Körperschaft unterstützen.

  • Die Aufteilung einer Körperschaft in mehrere selbständige Körperschaften zum Zweck der mehrfachen Inanspruchnahme der Steuervergünstigung gilt als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Förderverein unterstützt nicht-eingetragenen Verein

Ist es zulässig, dass ein Förderverein einen nicht-eingetragenen Verein unterstützt?

 

Fusion

Ein Verein kann nicht mehr eigenständig existieren und möchte sich daher unserem Verein als Abteilung unterordnen. Was ist hierbei zu beachten?

  • Die Umwandlung eines Vereins ist ein komplexes Thema, das nicht in 2-3 Stichworten abschließend behandelt werden kann.

  • Grundsätzlich ist eine Umwandlung nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nach denen des Umwandlungsgesetzes möglich. Während beim BGB die Abwicklung des aufzunehmenden Vereins unweigerlich erfolgen muss, ist beim UmwG eine Fusion ohne Abwicklung möglich.

  • Weiterhin muss individuell entschieden werden, ob die Verschmelzung der beiden Vereine durch Aufnahme eines der beteiligten Vereine geschehen soll oder durch Neugründung eines (neuen) dritten Vereins. Diese Entscheidung hat wiederum Konsequenzen für die Art der Vermögensübertragung.

  • In jedem Fall sollte das Thema "Fusion" sehr gut vorbereitet sein und aufgrund der notwendigen Verträge/­Abstimmungen/­Besonderheiten der Mitgliederversammlung etc. und nicht zuletzt der haftungsrechtlichen Konsequenzen von einem Fachmann begleitet werden!!

(c) Steuerberatung Sandra Oechler