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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Satzung aushändigen

Ist ein Verein verpflichtet, den Mitgliedern nach Änderungen eine neue Satzung auszuhändigen?

  • Im Vorfeld einer Satzungsänderung müssen die Mitglieder darüber informiert werden, welche Passagen wie geändert bzw. gestrichen oder neu aufgenommen werden sollen.

  • Es empfiehlt sich daher bei größeren Änderungen, den Mitgliedern eine entsprechende Neufassung der Satzung mit Einladung zur Mitgliederversammlung zukommen zu lassen.

 

Satzungen unterschiedlich

Wir haben festgestellt, dass beim Amtsgericht eine ältere Version der Satzung hinterlegt ist, als die Version, die auf der Homepage veröffentlicht und die zur Zeit Grundlage der Geschäftsführung ist. Welches ist die gültige Version?

  • Grundsätzlich ist die Satzung gültig, die beim Registergericht hinterlegt ist.

 

Satzungsänderung

Muss bei einer Satzungsänderung die komplette Satzung verlesen werden oder reicht es, die zu ändernden Passagen in der Mitgliederversammlung vorzulesen?

 

Satzungsänderungen nichtig

Die Einladungen zur Mitgliederversammlung erfolgten nicht formgerecht. Die gefassten Beschlüsse, insbesondere die Satzungsänderungen, sind nichtig. Dennoch wurden die Satzungsänderungen vom Registergericht eingetragen. Welche Rechte hat ein Mitglied, trotzdem gegen die nichtigen Satzungsänderungen vorzugehen und deren Rückgängigmachung zu fordern?

  • Sobald Satzungsänderungen in das Vereinsregister eingetragen wurden, sind diese gültig.
  • Ein Mitglied hat innerhalb angemessener Zeit die Möglichkeit, diese Eintragung begründet anzufechten.
  • Nach Ablauf einer angemessenen Anfechtungsfrist besteht dieses Recht für Mitglieder nur dann weiter, wenn die Mitgliederrechte des Anfechtenden durch die Satzungsänderungen unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

Schadensersatzansprüche

Wir sind als Vorstand neu im Amt und erkennen nun aus den Unterlagen, dass unsere Vorgänger ihre Aufgaben nicht selbst (ehrenamtlich) erledigt haben, sondern insbesondere zur Unterstützung des Rechners eine 400 €-Kraft bezahlt wurde. Können wir diese Aufgaben von den entsprechenden ehemaligen Vorstandsmitgliedern zurückfordern?

  • Sofern diese 400 €-Kraft aufgrund eines rechtswirksamen Vorstandsbeschlusses und im Rahmen seiner Kompetenzen eingestellt wurde, hat der Vorstand nicht rechtswidrig gehandelt, was einen Schadensersatzanspruch begründen würde.

 

Schiedskommission

Ist es möglich, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig Mitglied in einer Schiedkommission ist?

  • Sofern dieser Konstellation keine satzungsmäßigen Regelungen entgegenstehen, ist sie u. E. grundsätzlich möglich.

  • Wenn die Schiedskommission aber (u. a.) die Funktion hat, bei Streitigkeiten zwischen Vorstand mit Mitgliedern zu vermitteln, halten wir diese Doppelfunktion für nicht sinnvoll.

 

Schlüsselgewalt

Damit unsere Mitglieder ggf. auch außerhalb der offiziellen Trainingszeiten auf das Trainingsgelände können, haben alle Mitglieder einen Schlüssel zum Haupttor. Nun ist aber vermehrt die Forderung nach einem "Generalschlüssel" auch für Vereinsheim, Toilettenanlage, Werkstatt etc. aufgekommen. Muss der Vorstand diesem Wunsch entsprechen?

  • Stellen Sie diese Frage mit allen Vor- und Nachteilen (z. B. Versicherungsschutz) in der Mitgliederversammlung zur Diskussion und Beschluss. Wenn die Mehrheit der Mitglieder beschließt, allen Mitgliedern Zugang zur gesamten Anlage zu ermöglichen, muss sich der Vorstand dieser Beschlussfassung beugen.

 

Sitz des Vereins

Ist es zulässig, dass der Wohnsitz des 1. Vorsitzenden im Ausland ist?

  • Ein Verein muss seinen (Verwaltungs-)Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, um die entsprechende Rechtsfähigkeit zu erlangen bzw. nicht zu verlieren.

  • Dieser Sitz ist unabhängig vom Wohnsitz des 1. Vorsitzenden.

 

Sitz eines Vereins

An dem satzungsgemäßen Sitz unseres Vereins ist mittlerweile weder der Wohnort des 1. Vorsitzenden noch eine Geschäftsstelle unseres Vereins. Müssen die Unterlagen dennoch bei dem dortigen Amtsgericht eingereicht werden? Muss der Sitz des Vereins geändert/aktualisiert werden?

  • Grundsätzlich ist das Registergericht am Sitz des Vereins zuständig. Der Verein muss an seinem Sitz postalisch erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, sollte eine satzungsgemäße Verlegung des Vereinssitzes vorgenommen werden.

 

Spende an andere Vereine

Kann ein gemeinnütziger Verein einem anderen gemeinnützigen Verein Geld spenden, ohne gemeinnützigkeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen?

  • Sofern die Beschaffung von Mitteln für andere Körperschaften nicht Satzungszweck ist, darf die Körperschaft ihre Mittel teilweise, an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke weitergeben.

 

Spenden bei Neugründung

Sind Zuwendungen beim Spender steuerlich abzugsfähig, wenn diese zwischen Gründung und erstmaliger Feststellung der Gemeinnützigkeit an den Verein geleistet wurden?

 

Stimmrecht bei Minderjährigen

Lt. Satzung haben Minderjährige kein Stimmrecht bei Mitgliederversammlungen. Können die Erziehungsberechtigten ein Stimmrecht ausüben?

  • Wenn die Satzung ein Stimmrecht für Minderjährige ausschließt, können auch die Erziehungsberechtigten kein (nicht vorhandenes) Stimmrecht übernehmen/ausüben.

  • Sind die Erziehungsberechtigten ihrerseits nicht selbst Mitglieder, haben sie darüber hinaus keinen Anspruch, als Gast an der Mitgliederversammlung teilnehmen zu dürfen.

 

Stimmrecht übertragen

Ist es möglich, dass die Ehefrau den Ehemann bei der Mitgliederversammlung vertritt und auch für ihn an Abstimmungen teilnimmt (der Ehemann ist Mitglied, die Ehefrau ist Nicht-Mitglied)?

  • Eine Stimmrechtsübertragung ist per Vollmacht möglich, sofern die Satzung dies ausdrücklich zulässt.

 

Stimmrecht übertragen

Ist es möglich, dass ein Vorstandsmitglieds einem anderen Vorstandsmitglied sein Stimmrecht überträgt, wenn es nicht persönlich an der Vorstandsitzung teilnehmen kann.

  • Eine Stimmrechtsübertragung ist per Vollmacht möglich, sofern die Satzung dies ausdrücklich zulässt.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler