Neben der Sorgfaltspflicht, der Pflicht zur Erhaltung und Vermehrung des Vereinsvermögens, der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bei Vorliegen der entsprechenden Gründe sowie der Buchführungspflicht, sind die weiteren Geschäftsführungspflichten des Vorstands:
Die Schweigepflicht über vertrauliche Vorgänge und Mitteilungen.
Die Pflicht zur Einberufung der Mitgliederversammlung (satzungsgemäß oder dann, wenn das Interesse des Vereins es erfordert).
Die Pflicht zur Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen zum Vereinsregister, insbesondere Satzungsänderungen sowie Änderungen der Vorstandszusammensetzung.