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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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U(e)bungsleiterfreibetrag

Wem kann ein Übungsleiterfreibetrag ausgezahlt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Anspruchsberechtigt ist, wer sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbarer Tätigkeit engagiert.

  • Die Tätigkeit muss im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Organisation verrichtet werden.

  • Bis 2.400 € pro Jahr können steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.


U(e)bungsleiterfreibetrag

Kann der Verein den Übungsleiterfreibetrag für einen Trainer auch dann in voller Höhe nutzen, wenn das Vertragsverhältnis erst ab dem 01.07. gilt?

  • Sofern der Trainer dem Verein bestätigt, den Freibetrag in Höhe von 2.400 €/Jahr noch nicht anderweitig genutzt zu haben, ist er auch dann in voller Höhe nutzbar, wenn das Vertragsverhältnis nicht zum 01.01. eines Jahres beginnt.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler