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Häufige Fragen
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!
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Tagesordnung ändern
Wie können Mitglieder Einfluss auf die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung nehmen?
- Anträge zur Tagesordnung, die vor der Festsetzung der Tagesordnung eingehen, sind auf die Tagesordnung zu setzen, sofern die Satzung kein anderes Vorgehen regelt.
- Für Anträge zur Tagesordnung, die nach der Einberufung der Mitgliederversammlung eingehen, regelt die Satzung das entsprechende Vorgehen.
Tagesordnung - Änderungsanträge während der Mitgliederversammlung
Unter welchen Voraussetzungen sind Anträge der Mitglieder auf Änderung der Tagesordnung während einer laufenden Mitgliederversammlung zulässig?
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Die Formalitäten bezüglich eines Antrags auf Erweiterung der Tagesordnung muss in der Satzung geregelt sein.
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Ist dort nichts geregelt, hat die Mitgliederversammlung abzustimmen, ob der Antrag zugelassen wird oder nicht.
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Unabhängig von Satzungsregelungen sind Anträge zur Tagesordnung immer zur Abstimmung zu stellen.
Tagesordnung - Änderungsanträge nicht berücksichtigt
Wann muss ein Vorstand Anträge zur Tagesordnung einer Mitgliederversammlung aufnehmen und wann kann er diese ablehnen?
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Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, ist ein Vorstand gehalten, Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, die vor Festsetzung der Tagesordnung bei ihm eingehen.
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Anträge, die nach der Einberufung zur Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen, führen dann zur Änderung der Tagesordnung, wenn die satzungsgemäßen Fristen eingehalten wurden.
Tagesordnung falsch
Eine zu beschließende Satzungsänderung ist im Detail nicht bereits mit Einladung zur Mitgliederversammlung sondern erst in der Versammlung bekannt gegeben worden. Dennoch hat die Versammlung die Änderungen beschlossen und auch noch weitere Beschlüsse zu anderen Themen gefasst. Der Vorstand hat diese Beschlüsse in der Folge auch umgesetzt. Ist dies rechtens?
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Wenn die Einladung zur Mitgliederversammlung nicht satzungskonform erfolgte, sind sämtliche gefassten Beschlüssenichtig.
Tagesordnung - Nummerierung der TOP
Die Tagesordnung wurde fälschlicherweise nicht mit 1 beginnend aufsteigend nummeriert sondern enthält völlig unzusammenhängende Nummern 138, 46, 9, 278 etc. Können auf der entsprechenden Mitgliederversammlung dennoch rechtskräftige Beschlüsse gefasst werden?
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Eine "falsche" Nummerierung der Tagesordnungspunkte gibt es nicht und hat somit keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse.
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Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Tagesordnungspunkte nach ihren "seltsamen" Nummern aufgerufen werden.
(c) Steuerberatung Sandra Oechler