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Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden Sachverhalte oftmals nur verkürzt dargestellt werden. Bei den hier dargestellten Antworten handelt es sich daher um keine allgemeingültige Klärung der Situation. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater und/oder einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt kann nicht ersetzt werden!

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Verein

Was ist ein Verein?

  • Der Verein ist ein auf eine gewisse Dauer angelegter körperschaftlich organisierter Zusammenschluss einer Anzahl von Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen.

  • Die Mitglieder des Vereins müssen den Willen haben, als eine Einheit unter einem Vereinsnamen aufzutreten; sie werden durch einen Vorstand vertreten.

  • Der Wille des Vereins wird durch Beschlussfassung der Mehrheit der Mitgliederversammlung gebildet.

  • Zum Wesen des Vereins gehört auch, dass ein Wechsel in der Mitgliederschaft stattfinden kann.

  • Mit der Eintragung in das Vereinsregister, hat der Verein seine Rechtsfähigkeit erlangt; er kann als Verein z. B. Grundstücke erwerben oder Mitarbeiter einstellen, aber auch Kredite aufnehmen.

  • Das Vereinsvermögen steht dem Verein und nicht den Mitgliedern persönlich zu, allerdings haften diese auch nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins.

  • Ihr Verein nimmt als gleichberechtigte juristische Person am Rechts- und/oder Geschäftsleben teil, vergleichbar einer GmbH oder einer AG. Mit geringen Ausnahmen werden daher an den Vorstand eines Vereins die gleichen Anforderungen gestellt, wie an den Vorstand einer GmbH oder einer AG.

 

Vereinsgelände auch für Nicht-Mitglieder?

Ist es zulässig, dass ein ehemaliges Mitglied weiterhin die (öffentlich zugängliche) Vereinsanlage nutzt, und dies z. T. zusammen mit anderen Nicht-Mitgliedern?

  • Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen Vereinsanlagen in der Regel nur von Mitgliedern unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben genutzt werden.
  • Der Aspekt "Versicherung" sollte in diesem Fall ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Vereinsordnung

Ist der Beschluss einer Vereinsordnung durch den Vorstand gültig oder bedarf es dazu der Mitgliederversammlung?

  • Grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung immer dann zuständig, wenn die Satzung kein anderes Vereinsorgan für die Zuständigkeit benennt, d. h. sofern die Satzung nicht ausdrücklich regelt, dass Vereinsordnungen durch den Vorstand beschlossen werden können, muss dies die Mitgliederversammlung tun.



Vereinsvermögen verwenden

Wir sind ein nicht-gemeinnütziger Verein mit einem stolzen Vermögen, das wir in den letzten Jahre durch Ausgaben für Sommerfest, Weihnachtsfeier und Ausflüge verkleinern. Ist das zulässig?

  • Da Sie nicht gemeinnützig sind, dürfte steuerlich bzw. gemeinnützigkeitsrechtlich gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden sein.
  • Wenn der Vereinsvorstand allerdings das Vereinsvermögen nicht dem Vereinszweck entsprechend verwendet, kann bei größeren Beträgen unter Umständen der Tatbestand der Untreue konstruiert werden. Wir raten daher zur Vorsicht!



Vergütung für Vorstände

Welche Bedingungen, insbesondere zur Festlegung der Höhe, müssen bei der Vergütung von Vorständen beachtet werden?

  • Das lt. Satzung zuständige Organ entscheidet über die Höhe der Vergütung.
  • 720 € (bis 31.12.2012: 500 €) können jedem Vorstandsmitglied steuer- und sozialversicherungsfrei pro Jahr ausgezahlt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind (s. Ehrenamtspauschale).



Vergütung für Vorstand

Seit Jahrzehnten ist es üblich, dass die Vorstandsmitglieder während bzw. nach der Vorstandsitzung Essen und Getränke im Wert von ca. 10 € erhalten. Gefährdet dieses Vorgehen die Gemeinnützigkeit?

  • Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen und ähnliche pauschale Zahlungen, denen kein konkreter Einzelnachweis gegenübersteht, sollten im Rahmen der Ehrenamtspauschale gezahlt und damit legitimiert werden.



Vertretungsbefugnis

Laut unserer Satzung sind je zwei Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt. Können die Vorstandsmitglieder dementsprechend beliebig kombiniert werden?

  • Nein, bei einem eingetragenen Verein bezieht sich die Vertretungsbefugnis immer auf den Vorstand gem. § 26 BGB, also die beim Registergericht eingetragenen Personen.



Vertretungsberechtigung

Laut unserer Satzung sind 1. und 2. Vorsitzender jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Weiterhin regelt die Satzung, dass die Vorstandschaft über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet. Darf nun der 2. Vorsitzende allein über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheiden?

  • Den Beschluss über die Aufnahme eines neuen Mitglieds fasst der Vorstand.
  • Der 2. Vorsitzende darf lediglich ein entsprechendes Schreiben an das neue Mitglied alleine unterzeichnen, d. h. die Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf die Ausführung des Beschlusses.



Vorsitzender nicht vorhanden

Die Position des 1. Vorsitzenden kann nicht besetzt werden. Können die übrigen Vorstandsmitglieder diese Position "mitmachen"?

  • Ihre Satzung regelt eindeutig, welche Vorstandsämter zu wählen sind. Daran haben Sie sich zwingend zu halten.



Vorstand beruft Abteilungsleiter ab

Sämtliche Abteilungen unseres Vereins verwalten sich satzungsgemäß mit einem eigenen Beirat selbst. Die Beiratsvorsitzenden werden von den jeweiligen Abteilungen benannt, bei der Mitgliederversammlung des (Gesamt-)Vereins vorgeschlagen und zur Wahl gestellt. Ist es rechtens, dass der Vorstand einem dieser Beiratsvorsitzenden sein Amt aus persönlichen Gründen entzieht?



Vorstand durch Ernennung

Ist es möglich, dass ein Vorstand aus nur einer Person besteht und dieser allein seinen Nachfolger ernennt?

  • Ein Vorstand muss lt. Bürgerlichem Gesetzbuch aus mindestens einer Person bestehen.



Vorstand eigenmächtig

Können die durch die Satzung festgelegten vierteljährlichen Einzugstermine für die Mitgliedsbeiträge vom Vorstand eigenmächtig geändert werden, so dass nur noch ein Mal järhlich die Gesamtsumme erhoben wird?

  • Nein, wenn die Zahlungstermine in der Satzung festgelegt sind, dann hat sich der Vorstand daran zu halten.



Vorstand mehrfach tätig

Ich als 1. Vorsitzender möchte gerne ebenfalls 1. Vorsitzender eines befreundeten Vereins werden, der derzeit von einem eingesetzten Notvorstand geführt wird. Ist dies möglich?

  • Grundsätzlich ist eine mehrfache Ausübung der Vorstandsamts möglich.
  • Wegen einer möglichen Konkurrenzsituation sollte die Legitimation der Mitglieder des bisherigen Vereins eingeholt werden.



Vorstand nicht vorhanden

In der Mitgliederversammlung ist der gesamte Vorstand zurückgetreten, und es haben sich keine neuen Personen in ein Amt wählen lassen. Wie geht das weiter?

  • Ein Verein kann längstens sechs Monate ohne Vorstand sein.
  • In dieser Zeit ist der "alte" Vorstand verpflichtet, in (ggf. mehreren) außerordentlichen Mitgliederversammlungen einen handlungsfähigen Vorstand zu bekommen.
  • Sollte dies erfolglos bleiben, wird vom Amtsgericht nach spätestens sechs Monaten ein sog. Notvorstand eingesetzt, der ggf. die Auflösung des Vereins durchführt.



Vorstand "schmeißt Geld zum Fenster hinaus"

Ein Minderheitenbegehren der Mitglieder hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung erwirkt, bei der der aktuelle Vorstand abgewählt werden soll. Während der Einladungsfrist gibt der (noch amtierende) Vorstand das Geld mit vollen Händen aus. Kann diesem Handeln Einhalt geboten werden?

  • Sofern das Geld für satzungsmäßige Zwecke verwendet wird, ist dem Vorstand nichts vorzuwerfen.



Vorstandsämter doppelt besetzt

Ist es möglich, dass der 1. Vorsitzende auch gleichzeitig (hauptamtlicher) Geschäftsführer eines Vereins ist?

  • Sofern die Satzung bei der Zusammensetzung des Vorstands sowohl den 1. Vorsitzenden als auch den Geschäftsführer benennt, sind beide Ämter zu besetzen. Eine "Personalunion" ist u. E. nicht möglich.



Vorstandsämter zusammenlegen

Aufgrund einiger personeller Probleme sollen die Ämter des 1. und 2. Vorsitzenden künftig zum Amt des "Präsidenten" zusammengefasst werden. Eine Vertretung dieses Präsidenten erfolgt dann durch die weiteren Vorstandsmitglieder. Ist dies möglich?

  • Eine Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands ist durch Änderung der entsprechenden Satzungsklausel möglich. Diese muss mit der nötigen Mehrheit in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.



Vorstandskompetenz

Darf ein Vorstand Investitionen in unbegrenzter Höhe beschließen oder gibt es gesetzlichen Handlungsspielraum?

  • Erst wenn einem anderen Vereinsorgan (z. B. dem Vorstand) bestimmte Kompetenzen durch die Satzung zugewiesen werden, ist dieses Organ entsprechend zuständig.



Vorstandsmitglied ausschließen

Ist es möglich, einem Vorstandsmitglied die Teilnahme an Vorstandsitzungen zu versagen, wenn sich dieses Vorstandsitglied wiederholt "Fehltritte" erlaubt hat, die eine weitere vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit unmöglich machen?

  • Ihnen bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, die Probleme im Rahmen einer (außer-)ordentlichen Mitgliederversammlung darzustellen und eine Abwahl des Vorstandsmitglieds zu beantragen. Erst danach ist die Person ihres Amtes enthoben und somit von den entsprechenden Rechten und Pflichten entbunden.



Vorstandsmitglied erfüllt Fördervoraussetzungen

Wir sind ein Förderverein, der unverschuldet in Not geratene Familien finanziell unterstützt. Eines unserer Vorstandsmitglieder bzw. dessen Familie erfüllt alle Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Verein. Ist es möglich, in diesem Fall (auch) einem Vorstandsmitglied die Förderung zugute kommen zu lassen?

  • Sofern nachgewiesen werden kann, dass das Vorstandsmitglied bzw. die Familie alle Kriterien des Vereins erfüllt und keine "Sonderbehandlung" erfolgt, ist dies u. E. möglich.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass das betroffene Vorstandsmitglied bei einer entsprechenden Abstimmung im Vorstand kein Stimmrecht ausübt.

 


Vorstandsmitglied vorsätzlich nicht eingeladen

Sind Vorstandsbeschlüsse rechtskräftig, wenn ein Vorstandsmitglied vorsätzlich nicht zu der entsprechenden Vorstandsitzung eingeladen wurden?



Vorstandsitzungen öffentlich

Ist einem Antrag eines Mitglieds stattzugeben, wonach künftig alle Vorstandsitzungen für Mitglieder öffentlich sein und die Protokolle zeitnah veröffentlicht werden sollen?



Vorstandswahl auf 25 Jahre

Ist es möglich, den Vorstand für 25 Jahre oder gar auf Lebenszeit zu wählen?



Vorstandszusammensetzung

Gibt es gesetzliche Bestimmungen, aus welchen Personen ein Vorstand bestehen muss?

  • Ein Vorstand muss aus mindestens einer Person bestehen.

(c) Steuerberatung Sandra Oechler