Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, ist der Vorstand bzw. dessen Vorsitzender zum Versammlungsleiter zu berufen. Die Hauptaufgabe des Versammlungsleiters besteht darin, für die sachgemäße Erledigung der in der Mitgliederversammlung anstehenden Geschäfte zu sorgen, wofür er alle erforderlichen Befugnisse und Rechte hat.