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Fachbeiträge
Betroffene Vorstandsmitglieder dürfen bei Strafentscheidungen nicht mitwirken
Sind Vorstandsmitglieder durch ein Fehlverhalten eines Mitglieds selbst betroffen, dürfen sie bei Ordnungsmaßnahmen gegen das Mitglied nicht beteiligt sein.
Dienstwagenüberlassung: Keine Fahrtüchtigkeit = keine Steuerpflicht
Im Vereins- und Verbandsbereich erhalten Festangestellte/Arbeitnehmer, meist angestellte Führungskräfte, von ihrem Arbeitgeber als zusätzliche Entlohnung einen Dienstwagen zur eigenen Nutzung überlassen. Wird ein Firmenwagen gestellt, muss der Verein/Verband diesen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen und als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit miterfassen.
Wer hat Anspruch auf den Domainnamen?
Der Domainname des Vereins und dessen Registrierung bei Denic.de spielen in der Praxis eine wichtige Rolle, vor allem dann, wenn Dritte oder Konkurrenten den gleichen Namen wie der Verein benutzen wollen. Da dies im Rechtsverkehr und im Wettbewerb zu erheblichen Problemen führen kann, ist jeder Verein gut beraten, seine Domainadresse zu schützen und gegen Konkurrenten vorzugehen.
Untergliederungen eines e. V. können rechtlich selbstständige Vereine sein – Haftungsrisiken für handelnde Personen
Ein Landesverband in der Rechtsform des e. V. hatte Ortsverbände, die nicht in das Vereinsregister eingetragen waren. Ausweislich der Satzung des Landesverbandes bestand der Vorstand eines Ortsverbandes aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schatzmeister und einem Schriftführer. Im vorliegenden Fall beauftragten zwei Personen des Vorstands eines solchen Ortsverbandes einen Rechtsanwalt, um sich durch diesen rechtlich beraten zu lassen. Der Rechtsanwalt stellte sein Honorar gemäß der getroffenen Vereinbarung in Rechnung. Die Rechnung wurde nicht bezahlt, sodass der Rechtsanwalt Klage gegen den Ortsverband erheben wollte, worauf der Vorstand des Ortsverbandes zurücktrat. Ein Problem des Verfahrens war die Frage, wie der Ortsverband vereinsrechtlich einzuordnen war.
Selbstständige Tätigkeit eines Co-Trainers einer Fußballmannschaft
Ein Co-Trainer klagte gegen die Deutsche Rentenversicherung auf Feststellung, dass er bei dem Verein, für den er das Athletiktraining durchführte, nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.