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Dienstwagenüberlassung: Keine Fahrtüchtigkeit = keine Steuerpflicht

Im Vereins- und Verbandsbereich erhalten Festangestellte/Arbeitnehmer, meist angestellte Führungskräfte, von ihrem Arbeitgeber als zusätzliche Entlohnung einen Dienstwagen zur eigenen Nutzung überlassen. Wird ein Firmenwagen gestellt, muss der Verein/Verband diesen geldwerten Vorteil nach der sog. 1 %-Regelung bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen und als Einnahme bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit miterfassen.

Liegt bei einem Arbeitnehmer wegen eigener schwerer Erkrankung eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit/Fahruntüchtigkeit vor und kann dadurch der Wagen weder für berufliche noch private Zwecke genutzt werden, ist der geldwerte Vorteil aus der PKW-Nutzung in Zeiten der Fahruntüchtigkeit nicht als Arbeitslohn zu erfassen. Dies ist somit entsprechend auch bei der laufenden Gehaltsabrechnung für die davon betroffenen Zeiträume vom jeweiligen Arbeitgeber zu berücksichtigen.

(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/dienstwagenueberlassung-keine-fahrtuechtigkeit--keine-steuerpflichten)

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