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Fachbeiträge
Wer hat Anspruch auf den Domainnamen?
Der Domainname des Vereins und dessen Registrierung bei Denic.de spielen in der Praxis eine wichtige Rolle, vor allem dann, wenn Dritte oder Konkurrenten den gleichen Namen wie der Verein benutzen wollen. Da dies im Rechtsverkehr und im Wettbewerb zu erheblichen Problemen führen kann, ist jeder Verein gut beraten, seine Domainadresse zu schützen und gegen Konkurrenten vorzugehen.
Ein Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem Grund ist auch der Domaininhaber der Ansprechpartner für alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt sehen.
Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen. Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber, sobald die Domain gelöscht wird.
Der BGH musste sich mit der Frage befassen, wer unter Gleichnamigen einen Domainnamen für sich beanspruchen kann. Im Grundsatz gilt nach der BGH-Rechtsprechung das „Gerechtigkeitsprinzip der Priorität”.
Im konkreten Fall hatte der Beklagte eine .de-Domain treuhänderisch für eine Person registriert, die genauso heißt wie die Klägerin. Unter der Domain wurde nur der Hinweis „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz” angezeigt. Die Klägerin erwirkte bei der Denic einen DISPUTE-Eintrag und konnte sich hierdurch nach Ansicht des BGH die Priorität für ihren Domainnamen sichern: Der Klägerin habe es an einer „einfachen und zuverlässigen Möglichkeit” gefehlt, zu überprüfen, ob der Beklagte die Domain tatsächlich für die Namensträgerin registriert hatte. Der Hinweis, es entstehe eine neue Internetpräsenz, rechtfertige nicht die Annahme, dass die Registrierung im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist.
(Quelle: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/wer-hat-anspruch-auf-den-domainnamen-hase-und-igel--spiel-mit-folgen)