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Fachbeiträge
Vorstand kann seine steuerlichen Pflichten nicht delegieren
Die Vorstandsvorsitzende eines Vereins hatte dem Schatzmeister uneingeschränkte Vollmacht erteilt, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In der Folge verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei nicht ihr anzulasten, sondern dem Schatzmeister.
Grundsatzurteil des BGH: Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im Vereinsregister ist unwirksam
Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bereich des Vereinsrechts in den letzten Jahren hat eine so grundsätzliche Bedeutung wie die sog. Kindergarten-Entscheidung vom 16.05.2017, mit der der BGH die seit Jahren diskutierte Frage geklärt hat, ob und inwieweit sich ein e. V. als sogenannter Idealverein auch unternehmerisch/wirtschaftlich betätigen darf.
Gaststättenkonzession: Gewinnerzielung, nicht Gewinnverwendung ist entscheidend
Auch für Vereine gilt: Der Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank zum Verzehr an Ort und Stelle ist nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig.
Zweckbetrieb
Der Zweckbetrieb ist eine besondere Form des Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ein Zweckbetrieb ist bei gemeinnützigen Organisationen insofern steuerbegünstigt, als auf die steuerpflichtigen Erlöse nur der ermäßigte USt-Satz von 7% erhoben wird und zudem Gewinne weder der Körperschaft- noch der Gewerbesteuer unterliegen.
Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins nicht unfallversichert
Die damals 49-jährige Klägerin ist Lehrerin an einem Gymnasium. Der Förderverein der Schule organisierte 2014 an einem Samstag ein Volleyballturnier. Die Klägerin stürzte beim Volleyballspielen auf das rechte Knie. Wegen des erlittenen Knieschadens war sie zweieinhalb Monate lang krankgeschrieben. Die Unfallkasse Sachsen lehnte den Versicherungsschutz ab.