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Ist Ihr Verein bereit für die neue EU-DSGVO

Ist Ihr Verein bereit für die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)? Es dauert nicht mehr lange bis zum 25.05.2018. Ab diesem Datum gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017. Selbstverständlich gilt die DSGVO nicht nur für kommerzielle Unternehmen, sondern auch für Vereine und Verbände.

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Vorstand kann seine steuerlichen Pflichten nicht delegieren

Die Vorstandsvorsitzende eines Vereins hatte dem Schatzmeister uneingeschränkte Vollmacht erteilt, die Geschäfte des Vereins an ihrer Stelle zu führen. In der Folge verwendete der Verein einen Großteil der Spendeneinnahmen für satzungsfremde Zwecke. Das Finanzamt entzog die Gemeinnützigkeit und erließ für drei Jahre Bescheide über Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Solidaritätszuschlag. Da der Verein die Steuerforderung nicht erfüllen konnte, erging gegen die Vorsitzende ein Haftungsbescheid. Dagegen klagte sie mit dem Argument, die zweckwidrige Verwendung der Spenden sei nicht ihr anzulasten, sondern dem Schatzmeister.

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Grundsatzurteil des BGH: Anordnung der Löschung eines Kindertagesstätten betreibenden Vereins im Vereinsregister ist unwirksam

Kaum eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Bereich des Vereinsrechts in den letzten Jahren hat eine so grundsätzliche Bedeutung wie die sog. Kindergarten-Entscheidung vom 16.05.2017, mit der der BGH die seit Jahren diskutierte Frage geklärt hat, ob und inwieweit sich ein e. V. als sogenannter Idealverein auch unternehmerisch/wirtschaftlich betätigen darf.

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Gaststättenkonzession: Gewinnerzielung, nicht Gewinnverwendung ist entscheidend

Auch für Vereine gilt: Der Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank zum Verzehr an Ort und Stelle ist nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig. 

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Zweckbetrieb

Der Zweckbetrieb ist eine besondere Form des Wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ein Zweckbetrieb ist bei gemeinnützigen Organisationen insofern steuerbegünstigt, als auf die steuerpflichtigen Erlöse nur der ermäßigte USt-Satz von 7% erhoben wird und zudem Gewinne weder der Körperschaft- noch der Gewerbesteuer unterliegen.

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