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Das Ehrenamt bleibt bei der Sozialversicherung beitragsfrei!

Mit einer recht spektakulären Entscheidung hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Ehrenämter grundsätzlich auch dann beitragsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung sind, wenn der engagierte Ehrenamtler eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung erhält, zudem im Ehrenamt auch Repräsentations- sowie Verwaltungsaufgaben für den Träger wahrgenommen werden.

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Gemeinnützigkeit und zulässige Rücklagenbildung

Viele gemeinnützige Vereine/Verbände bilden je nach finanziellen Möglichkeiten eigene steuerlich zulässige Rücklagen, um auch langfristig Kapitalreserven zu haben als spätere Unterstützung zur Realisierung und Verfolgung der Vereinsinteressen/Vereinszwecke.

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Kein ermäßigter USt-Satz für Bistrobetrieb

Soweit ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens neben seiner anerkannten Behindertenwerkstatt ein Bistro führt, fallen die Einnahmen nicht in den Zweckbetrieb mit dem ermäßigten USt-Satz. 

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Übungsleiterfreibetrag – Keine Anrechnung auf Grundsicherung im Alter

Honorare für Unterrichtstätigkeiten an einer Volkshochschule werden im Rahmen des § 3 Nr. 26 EStG nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet.

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Restaurationsumsätze

Verzehrfertig zubereitete Speisen können sowohl im Rahmen einer ermäßigt besteuerten Lieferung (=> „zum Mitnehmen“ = 7% USt) als auch im Rahmen einer nicht-ermäßigt besteuerten sonstigen Leistung (=> „Zum Hieressen“ = 19% USt) abgegeben werden.

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