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Rabatt- und Provisionsmodelle

Vereine rücken zunehmend in den Fokus von Unternehmen, um über Vereine als Werbepartner zusätzliche Kundensegmente zu erreichen. Die Bandbreite reicht hier von klassischen Spenden über Rabatteinräumung für Mitglieder bis hin zu Provisionszahlungen an Vereine. Je nach Modell sind unterschiedliche umsatz- bzw. körperschaft- und gewerbesteuerliche sowie auch gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

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Mitgliederbeiträge im Verein - ein oftmals unterschätztes USt-Problem

Mitgliederbeiträge werden als Einnahme im Ideellen Tätigkeitsbereich eines (auch nicht-gemeinnützigen) Vereins erfasst. Sie stellen eine Leistung der Mitglieder an den Verein dar, durch die der Vereine seine anfallenden Kosten (teilweise) decken kann. Das KStG stellt die Mitgliederbeiträge ertragssteuerfrei, sie bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz. Doch wie sieht es bzgl. der USt aus? Stellen Mitgliederbeiträge tatsächlich eine lediglich einseitige Leistungserbringung der Mitglieder an den Verein dar, ohne dass hierfür eine Gegenleistung erfolgt, die dann einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch begründen würde? Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf bei der Besteuerung von Mitgliederbeiträgen zu achten ist.

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Die Spendenbescheinigung per E-Mail kommt

Soweit nicht gleich die Spendenbescheinigung ausgehändigt wird, kommt üblicherweise diese für die eigene Steuererklärung benötigte Zuwendungsbestätigung per Post, verbunden mit einem Dankesbegleitbrief meist zeitnah zum Jahresbeginn. Je nach Umfang der erfreulichen, beim gemeinnützigen Verein eingegangenen Spenden und hierfür erforderlichen auszustellenden Spendenbescheinigungen kann dies intern auf der Geschäftsstelle durchaus zu einem nicht unerheblichen Zeitaufwand führen, bis alles „eingetütet“ und im Versand ist. Zudem fallen nicht zu unterschätzende Kosten für den Brief und vor allem das Porto an.

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Der Sommer kommt - ist der Grillsport gemeinnützig?

Selbst wenn ein Verein als e. V. mit dem Zweck der Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst und der Sportarbeit an regionalen, deutschen und internationalen Grill-Meisterschaften teilnimmt, kann er nicht als gemeinnützig anerkannt werden.  

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Das Finanzamt und die Faschingszeit

Die närrischen Tage sind vorbei, doch für viele Schatzmeister beginnt jetzt erst die Arbeit mit Abrechnung, Verbuchung und Erfüllung der Steuerpflichten.

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