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Fachbeiträge
Die Spendenbescheinigung per E-Mail kommt
Soweit nicht gleich die Spendenbescheinigung ausgehändigt wird, kommt üblicherweise diese für die eigene Steuererklärung benötigte Zuwendungsbestätigung per Post, verbunden mit einem Dankesbegleitbrief meist zeitnah zum Jahresbeginn. Je nach Umfang der erfreulichen, beim gemeinnützigen Verein eingegangenen Spenden und hierfür erforderlichen auszustellenden Spendenbescheinigungen kann dies intern auf der Geschäftsstelle durchaus zu einem nicht unerheblichen Zeitaufwand führen, bis alles „eingetütet“ und im Versand ist. Zudem fallen nicht zu unterschätzende Kosten für den Brief und vor allem das Porto an.
Der Sommer kommt - ist der Grillsport gemeinnützig?
Selbst wenn ein Verein als e. V. mit dem Zweck der Förderung und Pflege der Grillkultur, der Kochkunst und der Sportarbeit an regionalen, deutschen und internationalen Grill-Meisterschaften teilnimmt, kann er nicht als gemeinnützig anerkannt werden.
Das Finanzamt und die Faschingszeit
Die närrischen Tage sind vorbei, doch für viele Schatzmeister beginnt jetzt erst die Arbeit mit Abrechnung, Verbuchung und Erfüllung der Steuerpflichten.
Folgen des Entzugs des Stimmrechts in der MV
Folgen des Entzugs des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung Ein Verein hatte wegen eines falschen Verständnisses der Vereinssatzung und der Pflichten gegenüber dem übergeordneten Verband einem Mitglied wegen angeblicher Beitragsrückstände das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung verweigert. Dagegen klagte das Mitglied mit Erfolg.
Mitglied muss anfallende USt auf Beitrag zahlen
Mitglied muss anfallende Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeitrag zahlen Seit mehreren Jahren wird das Thema der Umsatzsteuerpflicht auf Mitgliedsbeiträge diskutiert. Inzwischen ist höchstrichterlich geklärt, dass Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerbar sein können, auch wenn sich die Finanzverwaltung gegen diese Auffassung immer wieder sträubt, vor allem dann, wenn sie für den Verein günstig ist (z. B. beim Vorsteuerabzug). Der BGH hatte nun in einem besonderen Fall die Folgefrage zu entscheiden: Was passiert, wenn die Satzung des Vereins die Erhebung von Umsatzsteuer auf die Mitgliedsbeiträge nicht ausdrücklich regelt? Kann der Verein dann trotzdem von seinen Mitgliedern die Zahlung der Umsatzsteuer zusätzlich noch verlangen oder bleibt er auf den zusätzlichen Kosten sitzen?