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Beschäftigung im Verein: Eckpunkte im Überblick

Auch für Beschäftigte in Ihrem Verein gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen; selbst wenn Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist und die Tätigkeiten im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrenamtliches Engagement bezeichnet werden, kann ein Arbeitsverhältnis im Rechtssinne bestehen.

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Wie verhält man sich bei Post vom Vereinsregister?

Ein Verein muss regelmäßig Änderungen beim Registergericht anmelden, wie z. B. Satzungsänderungen oder Änderungen in der Vorstandszusammensetzung. Was tun, wenn diese Änderungen nicht eingetragen werden und der Verein einen Brief vom Registergericht bekommt?

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Übertragung kommunalen Grundbesitzes nicht steuerbefreit

Überträgt eine Kommune ein Grundstück an eine gemeinnützige Organisation, liegt in der Regel keine freigiebige Zuwendung im Sinne des § 3 Nr. 2 GrEStG vor, wonach Grundstücksschenkungen unter Lebenden von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sind. 

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Steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Die Besonderheit eines gemeinnützigen Vereins liegt in der buchhalterischen und steuerlichen Aufteilung in seine vier Tätigkeitsbereiche: Ideeller Tätigkeitsbereich, Vermögensverwaltung, Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) und Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Abgrenzung dieser Tätigkeitsbereiche gestaltet sich in der Praxis oftmals durchaus schwierig. Gleichwohl ist eine korrekte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben sowohl gemeinnützigkeitsrechtlich im Sinne einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung existentiell notwendig als auch steuerrechtlich sehr wichtig, da jeder Tätigkeitsbereich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.

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Mitgliedschaft - darf man wegen privaten Wegzugs fristlos kündigen?

Immer wieder wird die Vereinsführung mit vergleichbaren Einzelfragen konfrontiert, ob einzelne Mitglieder bei beruflichen oder privaten Veränderungen, bei Wegzug aus dem räumlichen Tätigkeitsbereich eines Sportvereins dies als Anlass für eine sofortige/fristlose Kündigung der Mitgliedschaft nehmen können. Also eine Beendigung der Mitgliedschaft ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen, meist drei Monate zum Ende eines Kalenderjahres, wie üblich für die ordentliche Beendigung von Mitgliedschaften durch Erklärung durch Mitglieder als verbindliche Satzungsregelung vorgesehen.

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