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Satzungsgrundlage zur nachträglichen Änderung der Tagesordnung

Das Vereinsrecht schreibt vor, dass die Beschlussgegenstände der Mitgliederversammlung mit der Einberufung im Rahmen der Tagesordnung mitzuteilen sind. Nur über diese Gegenstände kann dann die Mitgliederversammlung einen wirksamen Beschluss fassen.

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Vorsicht mit "Aufrufen zu Eintritt-Spenden"

Wird ein Konzert oder eine Veranstaltung o. Ä. durchgeführt und von den Besuchern statt eines Eintrittsgelds eine „freiwillige Spende“ verlangt, liegt dennoch ein – auch umsatzsteuerpflichtiges – Eintrittsgeld vor, das im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verbuchen ist. 

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Wann liegt eine Änderung des Vereinszwecks vor?

Bereits nach den bestehenden Vereinssatzungen wird für Änderungen des Vereinszwecks das Einstimmigkeitsprinzip verlangt. Also nicht nur eine übliche qualifizierte Mehrheit der Mitglieder, wie bei sonstigen Satzungsänderungen, sondern das Zustimmungserfordernis sämtlicher, auch nicht erschienener Mitglieder.

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Verspätete Einladung zur Mitgliederversammlung und deren Folgen

Fehler bei der Einberufung der Mitgliederversammlung können zur Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse führen. Bei der Einberufung sollte daher der Vorstand akribisch darauf achten, dass die Formalien der Satzung eingehalten werden. Besonders ist darauf zu achten, dass alle Mitglieder – also auch die nicht stimmberechtigten – form- und fristgerecht geladen werden.

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Rückwirkender Vereinsbeitritt möglich

Die Mitgliedschaft im e. V. wird durch Abschluss eines Vertrages erworben und kann erst mit Abschluss des Vertrages wirksam begründet werden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist es dabei möglich und rechtlich zulässig, wenn die Parteien einen rückwirkenden Vertragsbeginn vereinbaren, wenn dies im Einzelfall von den Parteien so gewünscht wird und die Satzung des Vereins dem nicht entgegensteht. 

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